Die Prüfungsgebühren werden zum 1. Januar 2012 durch einen dritten Nachtrag zur Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit seines Rechnungsprüfungsamtes vom 22. März 1996 von 50,00 € je Stunde bzw. 400,00 € je Tag auf 65,00 € / 520,00 € angehoben.