Vorlage - 2011/189
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Der Kreistag beschließt über die ab dem 01.12.2011 zu erhebenden Entgelte für Leistungen des Rettungsdienstes im Bereich des Landkreises Peine vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung der Kostenträger.
Nach § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten decken.
Für das Betriebsjahr 2011 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 3.807.176,70 € mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung der ab dem 01.12.2011 zugrunde zu legenden Entgelte verringern sich diese Gesamtkosten um 265.706,97 € als Resultat der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern. Hierbei handelt es sich um die Überdeckung aus dem Jahr 2010.
Demnach ergibt sich als Entgeltberechnungsgrundlage ein Betrag in Höhe von 3.541.469,73 €, aus dem sich unter Berücksichtigung der aktuellen Fahrzeugvorhaltungsstunden nach dem gültigen Rettungsdienstbedarfsplan und unter Berücksichtung der Einsatzzahlen des Jahres 2010 die vereinbarten Entgelte errechnen lassen (Anlage 1).
Die vorliegende Entgeltvereinbarung konnte nach Verhandlungen mit den Kostenträgern in der 42. Kalenderwoche abgestimmt werden.
Die Entgelte ab dem 01.12.2011 werden danach wie folgt angepasst:
Leistungsart | Einsatzzahlen | Entgelte in € | Abweichung in € | ||
IST 2010 | Hochrechnung 2011 | seit 01.12.2010 | ab 01.12.2011 |
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Krankentransport | 6.595 | 6.740 | 97,00 | 82,00 | -15,00 |
Kilometerpauschale* |
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| 2,50 | 2,50 | +/- 0 |
Notfallrettung | 9.971 | 10.415 | 222,00 | 225,00 | +3,00 |
Notarzteinsatz | 2.770 | 2.514 | 264,00 | 234,00 | -30,00 |
* die km-Pauschale wird ab dem 51. km erhoben
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entgeltvereinbarung (59 KB) | (113 KB) |