Vorlage - 2011/214
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In den Vorstand des Kulturring für Stadt und Kreis Peine e.V. werden berufen:
1.Landrat Einhaus
2.Als stellvertretende/r Vorsitzende/r: KTA Heilmann-Eschemann
3.Als weiteres Vorstandsmitglied: KTA Dr. Klinke
Gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung des Kulturrings für die Stadt und Kreis Peine e.V. ist der Landkreis Peine vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden sowie einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Landrat gehört kraft seines Amtes dem Vorstand ebenfalls an. Allerdings bleibt der derzeitige Vorstand noch bis zum 31. Mai 2012 im Amt (gewählt wird jeweils für zwei Jahre).
Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:
1.Es werden drei Vertreterinnen/Vertreter bestimmt:
2.1.1.Durch eine Abstimmung (§ 66 NKomVG) wird der Landrat vom Kreistag zum Vertreter bestimmt.
2.3.2Die weiteren Vertreterinnen/Vertreter werden vom Kreistag gewählt. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Parteien und Gruppen ist das Verfahren Hare-Niemeyer anzuwenden.
2.3.3Soweit sie dem Kreistag angehören ist jeweils (ggf. einzeln) festzustellen, ob sie nur
mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum Kreistag gewählt worden sind oder ob die
Wahlen aufgrund von persönlichen Eignungen erfolgten.
Bisherige Vertreter waren: LR Einhaus, KTA Heilmann-Eschemann, KTA Dr. Klinke