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Vorlage - 2011/196  

Betreff: Erhöhung der Prüfungsgebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
30.11.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
28.11.2011 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf der III. Nachtragssatzung PDF-Dokument

Die Prüfungsgebühren werden zum 1

 

Die Prüfungsgebühren werden zum 1. Januar 2012 durch einen dritten Nachtrag zur Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit seines Rechnungsprüfungsamtes vom 22. März 1996 von 50,00 € je Stunde bzw. 400,00 € je Tag auf 65,00 € / 520,00 € angehoben.

 

 

Dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Peine obliegt die Rechnungsprüfung seiner kreisangehörigen Gemeinden -außer der Stadt Peine- auf deren Kosten gem

 

Dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Peine obliegt die Rechnungsprüfung seiner kreisangehörigen Gemeinden -außer der Stadt Peine- auf deren Kosten gem. § 120 Abs. 2 NGO, ab 1. November 2011 gem. § 153 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

 

Die vom Landkreis den Gemeinden hierfür in Rechnung gestellten Prüfungsgebühren wurden letztmalig durch eine erste Nachtragssatzung am 1. Juli 2001 von 640,00 DM auf 800,00 DM erhöht und am 1. Januar 2002 mit der zweiten Nachtragssatzung gerundet auf die jetzige Höhe (50 €/Stunde bzw. 400 €/Tag) festgesetzt.

 

Dem Kreistag wird vorgeschlagen, die Gebühren von 50,00 € auf 65,00 € je Stunde bzw. von 400,00 € je Prüfungstag auf 520,00 € anzuheben. Dies würde bei jährlich ca. 220 geleisteten Prüfungstagewerken für die Gemeindeprüfungen einen Mehrertrag von rd. 27.000 ergeben. Damit könnte für das Produkt „externe Prüfung“ ein verbesserter  Kostendeckungsgrad erreicht werden. Bei diesem Produkt ist im Haushalt 2012 ein Aufwand i.H.v. 169.000,00 € veranschlagt. Dem steht ein Ertrag von bisher 86.000,00 € gegenüber, der bei entsprechendem Beschluss auf 113.000,00 € steigen würde. Der Kostendeckungsgrad steigt dann von 50 % auf 67 %. Die Erhöhung wäre ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und als solcher im Konzept aufzuführen.

 

Der Entwurf der dritten Nachtragssatzung ist beigefügt.

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der III. Nachtragssatzung (21 KB) PDF-Dokument (45 KB)