Auszug - Genehmigung des Protokolls
|
Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzende Schlaugat weist darauf hin, dass zu TOP 4 als Sitzungsleiter noch KTA Fechner hätte unterschreiben müssen. Die Unterschrift sei auf dem Originalprotokoll inzwischen erfolgt.
KTA Dr. Klinke beantragt eine Protokollberichtigung zu TOP 4 der letzten Kreistagssitzung am 09. November 2011. Gemäß § 68 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) seien Abstimmungs- und Wahlergebnisse festzuhalten. Bei der Wahl der/des stellvertretenden Kreistagsvorsitzenden hätte es sich um eine Alternativwahl zwischen KTA Meyermann und KTA Jacke gehandelt. Deshalb sei es erforderlich, auch beide Abstimmungsergebnisse festzuhalten.
KTA Dr. Klinke weist zudem darauf hin, dass das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht 1984 festgestellt hätte, dass geheime Wahlen keine Wahlen seien, die am Sitzplatz des Abgeordneten stattfänden.
Der vorletzte Satz des Protokolls zu TOP 4 wird daher gestrichen und lautet nun wie folgt:
„Auf KTA Meyermann entfallen 29 Stimmen und auf KTA Jacke 21 Stimmen. Zudem gibt es eine Enthaltung.
KTA Meyermann wird somit mehrheitlich zur stellvertretenden Kreistagsvorsitzenden gewählt.“
Mit diesen Änderungen wird das Protokoll einstimmig festgestellt.
- KT 30.11.2011 –