Vorlage - 2011/141
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Der Kreistag wählt zwei Personen zu Mitgliedern des Grundstückverkehrsausschusses.
Nach § 41 des Gesetzes über Landwirtschaftskammern (LwKG) in der Fassung vom 10. Februar 2003 (Nds. GVBl. Nr. 5/2003, S. 61) in der z. Z. geltenden Fassung nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der zuständigen Behörde aufgrund der Bestimmung des § 1 Nummern 1 und 2 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen vom 21.07.1953 (BGBl. I S. 667) in der z .Z. geltenden Fassung durch einen besonderen Ausschuss (Grundstücksverkehrsausschuss) wahr.
Dem Grundstücksverkehrsausschuss gehören gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 1 des LwKG drei vom Kreistag auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer gewählte Personen wie folgt an:
a) Herr Carl Lauenstein, Vechelde (gleichzeitig Vorsitzender)
b) Herr Dr. Alexander von Schwartz, Edemissen
c) Herr Martin Bollmann, Hohenhameln.
Der Kreistag hat am 10.06.2009 (s. Vorlage-Nr. 100/2009) die o.g. auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer gewählt. Sie gehören bis zum 05.02.2015 dem GVA an.
Neben ihnen gehören weitere zwei vom Kreistag gewählte Personen dem Grundstücksverkehrsausschuss an, die aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung besonders geeignet sind, die volkswirtschaftliche Bedeutung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs zu beurteilen; sie müssen zum Kreistag wählbar sein (§ 41 Abs. 2 Nr. 2).
Dem Grundstücksverkehrsausschuss gehörten bisher als vom Kreistag gewählte Personen an:
a) KTA Herr Dr. Helmut Doll; Vertreter: KTA Herr Jürgen Streichert
b) KTA Frau Silke Weyberg; Vertreter: KTA Herr Alfred Hustedt