Vorlage - 2011/208
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In den Aufsichtsrat der Wirtschafts- und Tourismusgesellschaft Landkreis Peine werden berufen:
1.Landrat Einhaus.
2.Als 2. Vertreter/in: KTA Cramm
3.Als 3. Vertreter/in: KTA Nitsch
4.Als 4. Vertreter/in: KTA Sachtleben
5.Als 5. Vertreter/in: EKR Heiß
Der Gesellschaftsvertrag der Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH bestimmt in § 9 Abs.1, dass der Aufsichtsrat aus bis zu 14 Mitgliedern besteht. Nach Abs. 2 gehören dem Aufsichtsrat in jedem Fall an: die Landrätin bzw. der Landrat sowie zwei Mitglieder des Kreistages des Landkreises Peine. Für weitere Vertreter/innen des Landkreises ist die Mitgliedschaft des Kreistages nicht erforderlich. Es gehören dem Aufsichtsrat weiterhin an: je eine Vertreterin/je ein Vertreter der Stadt Peine und der sonstigen kreisangehörigen Gemeinden, eine Vertreterin/ein Vertreter der unterstützenden Kreditinstitute.
Gegenwärtig besteht der Aufsichtsrat aus dreizehn Mitgliedern.
Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:
1.Beschluss über die Anzahl der Mitglieder, die der Landkreis entsendet
2.3Es werden drei oder mehrere Vertreterinnen/Vertreter bestimmt:
2.3.1Durch eine Abstimmung (§ 66 NKomVG) wird der Landrat vom Kreistag zum Vertreter bestimmt.
2.3.2Die weiteren Vertreterinnen/Vertreter werden vom Kreistag gewählt. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Parteien und Gruppen ist das Verfahren Hare-Niemeyer anzuwenden.
2.3.3Soweit sie dem Kreistag angehören ist jeweils (ggf. einzeln) festzustellen, ob sie nur
mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum Kreistag gewählt worden sind oder ob die
Wahlen aufgrund von persönlichen Eignungen erfolgten.
Bisherige Vertreter waren: LR Einhaus, KTA Cramm, KTA Streichert, KTA Plett