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Vorlage - 2011/208  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter im AUfsichtsrat der Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
30.11.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

In den Aufsichtsrat der Wirtschafts- und Tourismusgesellschaft Landkreis Peine werden berufen:

In den Aufsichtsrat der Wirtschafts- und Tourismusgesellschaft Landkreis Peine werden berufen:

 

1.Landrat Einhaus.

 

2.Als 2. Vertreter/in:         KTA Cramm

 

3.Als 3. Vertreter/in:         KTA Nitsch

4.Als 4. Vertreter/in:         KTA Sachtleben

 

5.Als 5. Vertreter/in:         EKR Heiß

 

 

Der Gesellschaftsvertrag der Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH bestimmt in § 9 Abs

Der Gesellschaftsvertrag der Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH bestimmt in § 9 Abs.1, dass der Aufsichtsrat aus bis zu 14 Mitgliedern besteht. Nach Abs. 2 gehören dem Aufsichtsrat in jedem Fall an: die Landrätin bzw. der Landrat sowie zwei Mitglieder des Kreistages des Landkreises Peine. Für weitere Vertreter/innen des Landkreises ist die Mitgliedschaft des Kreistages nicht erforderlich. Es gehören dem Aufsichtsrat weiterhin an: je eine Vertreterin/je ein Vertreter der Stadt Peine und der sonstigen kreisangehörigen Gemeinden, eine Vertreterin/ein Vertreter der unterstützenden Kreditinstitute.

Gegenwärtig besteht der Aufsichtsrat aus dreizehn Mitgliedern.

 

Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:

 

1.Beschluss über die Anzahl der Mitglieder, die der Landkreis entsendet

2.3Es werden drei oder mehrere Vertreterinnen/Vertreter bestimmt:

2.3.1Durch eine Abstimmung (§ 66 NKomVG) wird der Landrat vom Kreistag zum Vertreter bestimmt.

2.3.2Die weiteren Vertreterinnen/Vertreter werden vom Kreistag gewählt. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Parteien und Gruppen ist das Verfahren Hare-Niemeyer anzuwenden.

2.3.3Soweit sie dem Kreistag angehören ist jeweils (ggf. einzeln) festzustellen, ob sie nur

mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum Kreistag gewählt worden sind oder ob die

Wahlen aufgrund von persönlichen Eignungen erfolgten.

 

 

Bisherige Vertreter waren: LR Einhaus, KTA Cramm, KTA Streichert, KTA Plett