Vorlage - 2011/203
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Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst wird in der vorliegenden Form (Stand November 2011) beschlossen.
Jeder Träger des Rettungsdienstes stellt für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass die erforderlichen Rettungswachen und Rettungsmittel vorhanden sind. Intensivtransportwagen sollen von mehreren kommunalen Trägern gemeinsam vorgehalten werden, wenn dies der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages dient. Jeder kommunale Träger stellt darüber hinaus für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass eine Rettungsleitstelle und eine örtliche Einsatzleitung vorhanden sind. Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsleitstelle, der Rettungswachen und der Rettungsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen. Rettungsmittel der gleichen Zweckbestimmung müssen innerhalb eines Rettungsdienstbereichs in Ausstattung und Ausrüstung einheitlich sein.
Der Landkreis Peine ist als Rettungsdienstträger gem. § 4 Abs. 6 des Nds. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) verpflichtet, einen Bedarfsplan, der den voraussichtlichen Bedarf an Einrichtungen des Rettungsdienstes darstellt, aufzustellen und fortzuschreiben. Mit den Kostenträgern (Krankenkassen) ist das Benehmen herzustellen.
Im Rahmen der Bedarfsplananpassung 2010 wurde die Rettungsmittelvorhaltung so erweitert, dass derzeit neun Einsatzfahrzeuge im hauptamtlichen Rettungsdienst vorgehalten werden, davon vier Rettungstransportwagen (RTW) im 24-stündigen Einsatz.
Die Entwicklung der Einsatzzahlen im Rettungsdienst ist nachstehender Tabelle zu entnehmen. Danach sind die Zahlen für die Durchführung des Krankentransportes rückläufig, die Einsätze für Notfallrettungen sowie die Anzahl der Notarzteinsätze sind angestiegen.
Jahr | Krankentransport | RTW-Einsätze (Notfallrettung) | Notarzteinsätze |
2003 | 10.317 | 6.872 | 2.159 |
2004 | 10.203 | 7.039 | 2.187 |
2005 | 9.521 | 7.170 | 2.224 |
2006 | 8.197 | 7.998 | 2.441 |
2007 | 7.775 | 8.311 | 2.506 |
2008 | 7.879 | 8.454 | 2.650 |
2009 | 6.768 | 9.095 | 2.608 |
2010 | 6.595 | 10.501 | 2.770 |
Im Auftrage der Kostenträger wurde ein Gutachten über die erforderliche Vorhaltung erstellt. Das Gutachtenergebnis liegt inzwischen vor. Es sieht neben der Ausweitung von Vorhaltungszeiten einzelner Fahrzeuge auch die Indienststellung zusätzlicher Rettungsmittel vor.
Mit der vorliegenden Bedarfsplananpassung wird der laut Gutachten empfohlenen Ausweitung der Vorhaltungszeiten Rechnung getragen. Die vollständige Umsetzung des Gutachtens und die weitere Anpassung des Bedarfsplanes wird unter Berücksichtigung der bestehenden vertraglichen Regelungen und der jüngst im Zusammenhang mit der Vergabe von Rettungsdienstleistungen ergangenen Rechtsprechung im Laufe des zweiten Quartals 2012 erfolgen.
Die nunmehr vorgesehene Bedarfsplananpassung sieht vor, dass in den Rettungswachen Hohenhameln, Vechelde und Wehnsen je ein RTW im 24-stündigen Einsatz, in Peine zwei 24h RTW vorgehalten werden. Darüber hinaus wird die Vorhaltung für den Bereich des Krankentransportes so erhöht, dass auch hier ein Fahrzeug 24 Stunden im Einsatz ist. Nach der Strategie der Mehrzweckfahrzeuge ist dieses Rettungsmittel zur Spitzenabdeckung ebenfalls in der Lage, Notfallrettungen durchzuführen.
Anlage
Bedarfsplan – Anpassung 2011
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bedarfsplan 2011 (1278 KB) | (335 KB) |