Vorlage - 2011/204
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In den Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts – werden berufen:
1. Landrat Einhaus.
2. |
Partei/Gruppe |
SPD/Bündnis90/Die Grünen |
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1 | Mitglied Vertreter KTA Möhle KTA Schlaugat |
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| 2 | KTA Konrad KTA Heilmann- Eschemann |
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| 3 | KTA Hesse KTA Semper |
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| 4 | KTA Streichert KTA Meyermann |
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| Partei/Gruppe | CDU |
| 1 | KTA Borsum KTA Nitsch |
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| 2 | KTA Weyberg KTA Heuer, C. |
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| 3 | KTA Jacke KTA Fechner (Losentscheid) |
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Die Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts - bestimmt in § 6 Abs.1, dass der Verwaltungsrat aus neun stimmberechtigten Mitgliedern besteht: der Landrätin bzw. dem Landrat, sieben Vertreterinnen/Vertretern des Kreistages des Landkreises Peine, eine Vertreterin/ein Vertreter der Beschäftigten der Anstalt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Kreistag für fünf Jahre bestellt. Erneute Bestellungen sind möglich. Für die Mitglieder des Verwaltungsrates können Vertreter bestimmt werden. Die nicht dem Verwaltungsrat angehörenden Fraktionen des Kreistages sind berechtigt, (je) ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Verwaltungsrat zu entsenden. Nach § 6 Abs. 5 endet die Amtszeit der Landrätin/des Landrates und von Mitgliedern des Verwaltungsrates, die gleichzeitig dem Kreistag angehören, mit Ablauf ihrer jeweiligen Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus ihrem Amt. Die Amtszeit der Vertreterin/des Vertreters der Beschäftigten der Anstalt endet vorzeitig mit dem Ausscheiden aus der Anstalt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus. Scheidet ein Verwaltungsratsmitglied vorzeitig aus, ist der Kreistag des Landkreises Peine verpflichtet, unverzüglich ein neues Verwaltungsratsmitglied für die restliche Wahldauer zu bestellen.
Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:
1.Durch eine Abstimmung (§ 66 NKomVG) wird der Landrat vom Kreistag zum Vertreter bestimmt.
2.Die sieben weiteren Vertreterinnen/Vertreter (einschl. Verhinderungsvertreter/innen), müssen dem Kreistag angehören. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Parteien und Gruppen ist das Verfahren Hare-Niemeyer anzuwenden.
Dabei entfallen auf
die Partei/Gruppe | SPD/Bündnis90 DIE GRÜNEN |
| 4 | Vertreter |
die Partei/Gruppe | CDU |
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| Vertreter |
die Partei/Gruppe | PB |
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| Vertreter |
die Partei/Gruppe | FDP/Piraten |
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| Vertreter |
Bisherige Vertreter waren:LR Einhaus, KTA Hesse, KTA Konrad, KTA Schlaugat, KTA Streichert, KTA Hustedt, KTA Weyberg, KTA Bankes, KTA Belte (Grundmandatsinhaber), KTA Flöge (Grundmandatsinhaber).