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Vorlage - 2011/204  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe
- Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
30.11.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

In den Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts – werden berufen:

In den Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts – werden berufen:

 

 

1. Landrat Einhaus.

 

2.

 

Partei/Gruppe

 

SPD/Bündnis90/Die Grünen

 

 

1

Mitglied          Vertreter

KTA Möhle     KTA Schlaugat

 

 

 

 

2

KTA Konrad   KTA Heilmann-

                           Eschemann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

KTA Hesse    KTA Semper

 

 

 

 

4

KTA Streichert  KTA Meyermann

 

 

 

 

 

 

 

Partei/Gruppe

CDU

 

1

KTA Borsum      KTA Nitsch

 

 

 

 

2

KTA Weyberg  KTA Heuer, C.

 

 

 

 

3

KTA Jacke         KTA Fechner              (Losentscheid)

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts - bestimmt in § 6 Abs

Die Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts - bestimmt in § 6 Abs.1, dass der Verwaltungsrat aus neun stimmberechtigten Mitgliedern besteht: der Landrätin bzw. dem Landrat, sieben Vertreterinnen/Vertretern des Kreistages des Landkreises Peine, eine Vertreterin/ein Vertreter der Beschäftigten der Anstalt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Kreistag für fünf Jahre bestellt. Erneute Bestellungen sind möglich. Für die Mitglieder des Verwaltungsrates können Vertreter bestimmt werden. Die nicht dem Verwaltungsrat angehörenden Fraktionen des Kreistages sind berechtigt, (je) ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Verwaltungsrat zu entsenden. Nach § 6 Abs. 5 endet die Amtszeit der Landrätin/des Landrates und von Mitgliedern des Verwaltungsrates, die gleichzeitig dem Kreistag angehören, mit Ablauf ihrer jeweiligen Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus ihrem Amt. Die Amtszeit der Vertreterin/des Vertreters der Beschäftigten der Anstalt endet vorzeitig mit dem Ausscheiden aus der Anstalt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus. Scheidet ein Verwaltungsratsmitglied vorzeitig aus, ist der Kreistag des Landkreises Peine verpflichtet, unverzüglich ein neues Verwaltungsratsmitglied für die restliche Wahldauer zu bestellen.

 

Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:

 

1.Durch eine Abstimmung (§ 66 NKomVG) wird der Landrat vom Kreistag zum Vertreter bestimmt.

2.Die sieben weiteren Vertreterinnen/Vertreter (einschl. Verhinderungsvertreter/innen), müssen dem Kreistag angehören. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Parteien und Gruppen ist das Verfahren Hare-Niemeyer anzuwenden.

 

 

 

Dabei entfallen auf

 

die Partei/Gruppe

SPD/Bündnis90 DIE GRÜNEN

 

4

Vertreter

die Partei/Gruppe

CDU

 

 

Vertreter

die Partei/Gruppe

PB

 

 

Vertreter

die Partei/Gruppe

FDP/Piraten

 

 

Vertreter

 

 

 

Bisherige Vertreter waren:LR Einhaus, KTA Hesse, KTA Konrad, KTA Schlaugat,  KTA Streichert, KTA Hustedt, KTA Weyberg, KTA Bankes, KTA Belte (Grundmandatsinhaber), KTA Flöge (Grundmandatsinhaber).