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Vorlage - 2011/218  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreterin in der Mitgliederversammlung der Braunschweigischen Landschaft e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
30.11.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

In die Mitgliederversammlung der Braunschweigischen Landschaft e

In die Mitgliederversammlung der Braunschweigischen Landschaft e.V. werden berufen:

 

 

1.Landrat Einhaus.

 

 

2.Als 2. Vertreter                                             KTA Fricke

 

 

3.Als 3. Vertreter                                                                     Herr Rolf Ahlers

 

 

 

Nach § 6 Abs

Nach § 6 Abs. 1a der Satzung der Braunschweigischen Landschaft e.V. gehören der Mitgliederversammlung drei Vertreter des Landkreises Peine an.

 

Da der Landrat  gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG Anspruch auf einen Sitz hat, ist ein Beschluss des Kreistages erforderlich.

 

Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:

 

1.Durch eine Abstimmung (§ 66 NKomVG) wird der Landrat vom Kreistag zum Vertreter bestimmt.

2.Die weiteren zwei Vertreterinnen/Vertreter (einschl. Verhinderungsvertreter/innen) werden vom Kreistag gewählt. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Parteien und Gruppen ist das Verfahren Hare-Niemeyer anzuwenden.

3.Soweit sie dem Kreistag angehören ist jeweils (ggf. einzeln) festzustellen, ob sie nur

mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum Kreistag gewählt worden sind oder ob die

Wahlen aufgrund von persönlichen Eignungen erfolgten.

 

Bisherige Vertreter waren: LR Einhaus, KTA Fricke, KTA Ahlers.