Vorlage - 2011/181
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Folgende Bürgervertreter werden gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG für den Ausschuss für Ausschuss für Bauen und Liegenschaften benannt:
In der konstituierenden Sitzung des Kreistages sind die Mitglieder für den Ausschuss aus dem Kreistag benannt worden. Nunmehr sollen entsprechend des Beschlusses gem. § 71 Abs. 10 NKomVG zur Abweichung beim Zählverfahren bei der Benennung der Bürgervertreter diese benannt werden.