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Vorlage - 2011/220  

Betreff: Beschluss gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG zur Abweichung beim Zählverfahren bei der Benennung der Bürgervertreter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
30.11.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Es

Für die  Ausschüsse

 

  • Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
  • Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
  • Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
  • Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales

 

wird von jeder im Kreistag vertretenen Fraktion ein Bürgervertreter benannt.

 

Gemäß § 71 Abs

Gemäß § 71 Abs. 7 NkomVG ist für die Berechnung der zu entsendenden Bürgervertreter das Verfahren „Hare-Niemeyer“ nach § 71 Abs. 2 NkomVG anzuwenden.

 

Der Kreistag kann nach § 71 Abs. 10 NkomVG mit einstimmigem Beschluss ein abweichendes Verfahren festlegen.

 

Von der Möglichkeit soll im Sinne des erwähnten Beschlussvorschlages Gebrauch gemacht werden.