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Vorlage - 2011/185  

Betreff: Besetzung des Beirates für das Landkreis Peine Jobcenter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
30.11.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Besetzung des örtlichen Beirates gem

Die Besetzung des örtlichen Beirates gem. § 18 d SGB II wird mit den genannten Personen zum 01.12.2011 beschlossen.

 

Vertreter Städte- und GemeindebundWilfried Brandes

Kreisarbeitsgemeinschaft f. d. Freie Wohlfahrtspflege im LK PeineHeike Horrmann-Brandt

Erwerbsloseninitiative PeineMichael Kothe

Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Süd-Ost-NiedersachsenFrank Raabe-Lindemann

Agentur für Arbeit, HildesheimMichael Schmidt

Kreishandwerkerschaft PeineErwin Günther

Arbeitgeberverband HildesheimHeike Hafenmaier

Kreistag, Bündnis 90/Die Grünen/SPDDoris Meyermann

Kreistag, CDUDr. Christof Klinke

Kreistag, CDUArnim Plett

Kreistag, SPD/Bündnis 90/Die GrünenLudwig Thiemann

Kreistag, SPD/Bündnis 90/Die GrünenEva Schlaugat

Kreistag, SPD/Bündnis 90/Die GrünenMichael Baum

Losentscheid zwischen CDU, PB und FDP/PiratenIlse Schulz (PB)

Gleichstellungsbeauftragte, Landkreis Peine Silke Tödter

Beauftragte für Chancengleichheit, Landkreis Peine JobcenterAnja Mallah

Landkreis Peine Jobcenter2 Personen

 

 

Gem

Gem. § 18 d SGB II sind alle Jobcenter verpflichtet, einen örtlichen Beirat einzurichten. Im Landkreis Peine erfolgte die Bildung des örtlichen Beirates zum 01.01.2011 und wurde mit der beigefügten Geschäftsordnung vom Kreistag beschlossen.

 

Die Kommunalwahlen in Niedersachsen im September 2011 machen eine Neubesetzung des Beirates erforderlich.

Die in dem Beirat vertretenden Parteien und sonstigen Organisationen haben folgende Personen benannt:

 

Vertreter Städte- und GemeindebundWilfried Brandes

Kreisarbeitsgemeinschaft f. d. Freie Wohlfahrtspflege im LK PeineHeike Horrmann-Brandt

Erwerbsloseninitiative PeineMichael Kothe

Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Süd-Ost-NiedersachsenFrank Raabe-Lindemann

Agentur für Arbeit, HildesheimMichael Schmidt

Kreishandwerkerschaft PeineErwin Günther

Arbeitgeberverband HildesheimHeike Hafenmaier

Kreistag, Bündnis 90/Die Grünen/SPDDoris Meyermann

Kreistag, CDUDr. Christof Klinke

Kreistag, CDUArnim Plett

Kreistag, SPD/Bündnis 90/Die GrünenLudwig Thiemann

Kreistag, SPD/Bündnis 90/Die GrünenEva Schlaugat

Kreistag, SPD/Bündnis 90/Die GrünenMichael Baum

Losentscheid zwischen CDU, PB und FDP/PiratenIlse Schulz (PB)

Gleichstellungsbeauftragte, Landkreis Peine Silke Tödter

Beauftragte für Chancengleichheit, Landkreis Peine JobcenterAnja Mallah

Landkreis Peine Jobcenter2 Personen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präambel

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 20.12.2007 die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung zwischen den Agenturen für Arbeit und den kommunalen Trägern im SGB II als eine unzulässige Form der Mischverwaltung beanstandet und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2010 eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen.

 

Der Bundestag hat daraufhin das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Das Gesetz verpflichtet alle Jobcenter gemäß § 18 d SGB II einen örtlichen Beirat einzurichten, in denen die Beteiligten des regionalen Arbeitsmarkts die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsmaßnahmen und -instrumente beraten.


 

 

Geschäftsordnung

 

§ 1 Mitglieder

 

Die Berufung der Mitglieder des Beirats erfolgt durch den zugelassenen kommunalen Träger. Der Beirat setzt sich zusammen aus Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere Vertreterinnen/ Vertretern der Parteien, der Träger der freien Wohlfahrtspflege, der Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen sowie der Kammern und berufsständischen Organisationen. Die Fachdienstleitung  des Jobcenters informiert den Beirat regelmäßig über die den Beirat betreffenden Belange und nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

 

Der örtliche Beirat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
 

Jobcenter Landkreis Peine:  2 Mitglieder

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt:1 Mitglied

Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises:1 Mitglied

Mitglieder der im Kreistag vertretenden Fraktionen bzw.

Mitglieder aus Ausschüssen des Kreistages:7 Mitglieder

Erwerbsloseninitiative: 1 Mitglied

Vertretung der Gemeinden: 1 Mitglied

Agentur für Arbeit:1 Mitglied

Kreishandwerkerschaft Peine:1 Mitglied

Arbeitgebervertretung:1 Mitglied

Arbeitnehmervertretung:1 Mitglied

Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege:1 Mitglied

 

§ 2 Aufgaben

 

Der örtliche Beirat hat die Aufgabe, das kommunale Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen zu beraten und damit fachliche Unterstützung bei der Bestimmung der angemessenen und zweckmäßigen Eingliederungsleistungen zu geben.

 

 

 

 

 

 

 

§ 3 Einberufung

 

(1) Der örtliche Beirat wählt mit einfacher Mehrheit eine/n Vorsitzenden sowie eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n für einen Zeitraum von 2 Jahren. Wiederwahl ist möglich. Stimmberechtigt sind mit Ausnahme der Mitarbeiter/innen der Landkreisverwaltung die in § 1 genannten Mitglieder.

Bei Rücktritt oder Ausscheiden eines Mitgliedes wird das neue Mitglied durch den Kreistag berufen.
 

(2) Die Fachdienstleitung des Jobcenters lädt die Mitglieder des Beirates schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen ein. Termin,  Ort und Tagesordnung werden im Einvernehmen mit dem/der Vorsitzenden festgelegt. Der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr.

 

(3)  Der Beirat ist unverzüglich einzuberufen,

  • wenn es ein Drittel  der Beiratsmitglieder es verlangt,
  • wenn die vorangegangene Beiratssitzung länger als 6 Monate zurück liegt und ein Beiratsmitglied die Einberufung unter Angabe eines Beratungsgegenstandes verlangt.

 

§ 4 Sitzungsverlauf

 

(1) Die Vorsitzende/ der Vorsitzende leitet die Sitzung.

 

(2) In dringenden Fällen kann die Tagungsordnung zu Beginn der Sitzung durch Beschluss des Beirates mit einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden ergänzt werden.

 

 

§ 5 Nichtöffentlichkeit der Sitzungen

 

(1) Die Sitzungen des Beirates sind grundsätzlich nichtöffentlich. Der Inhalt der Sitzungen ist vertraulich zu behandeln.

 

(2) Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter des Landkreises Peine können hinzugezogen werden.

 

(3) Der Beirat kann Sachverständige zu seinen Sitzungen einladen.

 

§ 6 Beschlussfassung

 

(1) Der Beirat kann Beschlüsse fassen, die ihn selbst binden. Gegenüber dem zuständigen Fachausschuss können Empfehlungen ausgesprochen werden.

 

(2) Der Beirat fasst seine Beschlüsse sowie seine Empfehlungen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen rechnen nicht als abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

 

(3) Der Beirat ist beschlussfähig bzw. kann Empfehlungen aussprechen, wenn ordnungsgemäß geladen wurde und mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.

 

(4) Der Beirat stimmt in der Regel offen ab;  geheime Abstimmung erfolgt, wenn dies die Mehrheit der anwesenden Mitglieder verlangt.

 

 

 

 

 

§ 7 Niederschrift

 

(1) Über jede Sitzung des Beirates wird eine Niederschrift erstellt.

Die Niederschrift enthält:

  • Namen der Teilnehmerinnen/ Teilnehmer
  • Beratungsgegenstände und gestellte Anträge
  • Wesentliche Ergebnisse der Beratung
  • Stimmenverhältnis bei Abstimmungen
     

 

(2) Für die Niederschrift ist die Fachdienstleitung des Jobcenters verantwortlich.

 

 

 

§ 8 Inkrafttreten
 

Die Geschäftsordnung des Beirates tritt nach Beschlussfassung durch den Kreistag zum 01.01.2011 in Kraft.

 

 

 

 

Peine, den 15.12.2010