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Vorlage - 2011/131  

Betreff: Änderung von Verordnungen für Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
06.09.2011 
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
30.11.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschreibung PDF-Dokument
Beschreibung PDF-Dokument
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Die Verordnungen für Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Peine

Die Verordnungen für Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Peine
- Sammelverordnung für PE 3, PE 7, PE 11, PE 13 – 32, PE 36, PE 40 (v. 16.12.1992, geändert 24.03.1998))

- Verordnung PE 43 (v. 16.12.1998)

- Verordnung PE 45 (v. 22.12.1998)
werden hinsichtlich der Geldbußen entsprechend den beigefügten Verordnungsentwürfen geändert.

 

 

 

Die oben genannten Landschaftsschutzgebietsverordnungen enthalten hinsichtlich der Ahndung von Zuwiderhandlungen bislang konkrete Obergrenzen für zu verhängende Bußgelder (10

Die oben genannten Landschaftsschutzgebietsverordnungen enthalten hinsichtlich der Ahndung von Zuwiderhandlungen bislang konkrete Obergrenzen für zu verhängende Bußgelder (10.000 DM bzw. 50.000 DM).

 

Nach § 17 Abs. 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten soll eine Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen. Auf diese Weise soll unlauteres Gewinnstreben bekämpft und sichergestellt werden, dass keine wirtschaftlichen Vorteile aus der Verletzung von Umweltvorschriften gezogen werden können.

Bei großflächigen Verstößen gegen die Regelungen der LSG-Verordnungen kann der wirtschaftliche Vorteil die bislang festgesetzten Obergrenzen für Bußgelder übersteigen. Dies ist vor allem im Bereich der Landschaftsschutzgebiete mit großen Grünlandanteilen möglich.

Zukünftig soll hier einfach auf den jeweils gültigen Bußgeldrahmen in den Naturschutz-

gesetzen verwiesen werden. Damit müssen außerdem nicht nach Gesetzesänderungen die Verordnungen angepasst werden.

 

Die Entwürfe der Änderungen der Verordnungen für die Landschaftsschutzgebiete PE 3,

PE 7, PE 11, PE 13 – 32, PE 36, PE 40, PE 43 und PE 45 im Bereich der Gemeinden Edemissen, Wendeburg, Ilsede, Lahstedt, Lengede, Vechelde und der Stadt Peine haben gem. § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 31.03.2011 angehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschreibung (26 KB) PDF-Dokument (49 KB)    
Anlage 2 2 Beschreibung (24 KB) PDF-Dokument (47 KB)    
Anlage 3 3 Beschreibung (24 KB) PDF-Dokument (47 KB)