Auszug - Beschluss gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG zur Abweichung beim Zählverfahren bei der Benennung der Bürgervertreter
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Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzende Schlaugat weist darauf hin, dass ein einstimmiger Beschluss erforderlich sei.
Der Kreistag beschließt einstimmig:
Für die Ausschüsse
- Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
- Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
- Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
- Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
wird von jeder im Kreistag vertretenen Fraktion ein Bürgervertreter benannt.