Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt das „Meerdorfer Holz“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf zum Landschaftsschutzgebiet i
Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt das „Meerdorfer Holz“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf zum Landschaftsschutzgebiet i.S.d. §26 BNatSchG zu erklären.
16.11.2010 - Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz