Vorlage - 2010/215
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Der Vereinbarung über die ab dem 01.12.2010 zu erhebenden Entgelte für Leistungen des Rettungsdienstes im Bereich des Landkreises Peine wird vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung der Kostenträger zugestimmt.
Sachdarstellung:
Nach § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten decken.
Für das Betriebsjahr 2010 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 3.587.749,44 € mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung der ab dem 01.12.2010 zugrunde zu legenden Entgelte verringern sich diese Gesamtkosten um 126.295,58 € als Resultat der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern. Hierbei handelt es sich um die Überdeckungen aus den Jahren 2008 und 2009.
Demnach ergibt sich als Entgeltberechnungsgrundlage ein Betrag in Höhe von 3.461.453,86 €, aus dem sich unter Berücksichtigung der aktuellen Fahrzeugvorhaltungsstunden nach dem gültigen Rettungsdienstbedarfsplan und unter Berücksichtung der Einsatzzahlen des Jahres 2009 die vereinbarten Entgelte errechnen lassen (Anlage 1).
Die vorliegende Entgeltvereinbarung konnte nach mehrfachen Verhandlungen mit den Kostenträgern in der 47. Kalenderwoche abgestimmt werden.
Die Entgelte ab dem 01.12.2010 werden danach wie folgt angepasst:
Leistungsart | Einsatzzahlen | Entgelte in € | Abweichung in € | ||
IST 2009 | Hochrechnung 2010 | seit 01.12.2008 | ab 01.12.2010 |
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Krankentransport | 6.774 | 6.444 | 95,00 | 97,00 | +2,00 |
Kilometerpauschale* |
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| 2,50 | 2,50 | +/- 0 |
Notfallrettung | 9.071 | 9.895 | 260,00 | 222,00 | -38,00 |
Notarzteinsatz | 2.610 | 2.741 | 306,00 | 264,00 | -42,00 |
* die km-Pauschale wird ab dem 51. km erhoben