Auszug - Jahresrechnung 2009 - Entlastung -
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Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzende Schlaugat verweist auf die Vorlage und erklärt, dass Landrat Einhaus hier nicht stimmberechtigt sei.
Der Kreistag beschließt im Anschluss einstimmig:
Die Jahresrechnung 2009 wird gemäß § 101 NGO in Verbindung mit § 65 NLO in der vom Landrat vorgelegten Form beschlossen.
Zugleich wird dem Landrat für das Haushaltsjahr 2009 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
- KT 15.12.2010 -