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Auszug - Resolution der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in der Bundesrepublik Deutschland zur beabsichtigten Änderung des Kreislaufrechtes  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 26
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:10 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: S-Treffpunkt der Sparkasse HGP
Ort: Celler Straße 31, 31224 Peine
2010/219 Resolution der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in der Bundesrepublik Deutschland zur beabsichtigten Änderung des Kreislaufrechtes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

KTA Flöge erklärt, dass die FDP-Kreistagsfraktion diesem Beschlussvorschlag aus folgenden Gründen nicht zustimmen werde:

KTA Flöge erklärt, dass die FDP-Kreistagsfraktion diesem Beschlussvorschlag aus folgenden Gründen nicht zustimmen werde:

  1. Langfristige Investitionsentscheidungen der Kommune würden durch das Kreislaufrecht nur marginal beeinflusst. Hier sei nur die Erfassung von Wertstoffen streitig.
  2. Hierzu gäbe es keine Einwände.
  3. Der Referentenentwurf enthalte noch gar keine Bestimmungen über eine einheitliche Wertstofftonne.
  4. Der Vertrag von Lissabon stehe dem nicht entgegen.
  5. Die Bürgerinnen und Bürger müssten selbst entscheiden, wem sie ihren wertstoffhaltigen Abfall überließen.
  6. Der Landkreis verfolge mit A+B eigene wirtschaftliche Interessen. Daher sei es abwegig, wenn er gleichzeitig für die Überwachung der Regelungen zuständig sei und Untersagungsentscheidungen träfe.

 

KTA Hesse zeigt sich überrascht hinsichtlich der Aussagen von KTA Flöge über die Kopplung der Vorstellung der liberalen Marktwirtschaft mit den kommunalen Aufgaben.

Die kommunale Daseinsvorsorge müsse, laut KTA Hesse, überall dort zuständig sein, wo verlässliche Einrichtungen im Sinne der direkten Vorsorge bzw. Entsorgung für die Bürgerinnen und Bürger erforderlich seien. Im Bereich der Abfallwirtschaft bestehe eine langjährige Gebührenstabilität, weil der Landkreis mit den Ressourcen vernünftig umgehe und die Verantwortung für die Gebührengestaltung in kommunaler Hand liege. Dabei dürfe man nicht vergessen, dass es die Bürgerinnen und Bürger seien, die die Gebühren letztendlich bezahlten.

Zudem gebe es genügend Beispiele dafür, dass die scheinbar vergünstigte liberale marktwirtschaftlich orientierte Entsorgung von Abfällen in der Folge irgendwann zu erheblichen Gebührenanpassungen nach oben führe.

KTA Hesse betont, dass die Qualität der Dienstleistungen zuverlässig sein müsse und nicht nur dann greifen dürfe, wenn es ertragreich sein könnte.

 

KTA Weyberg erklärt, dass die freie Marktwirtschaft zwar grundsätzlich gut sei, aber im speziellen Fall der Abfallwirtschaft kritisch zu hinterfragen sei. Gerade in diesem Bereich sei man darauf angewiesen, wenigen Konzernen den Markt zu überlassen.

Die CDU-Kreistagsfraktion sei daher überzeugt, dass die Abfallwirtschaft beim Landkreis Peine in guten Händen sei, zudem sich hieraus auch Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger generieren ließen.

Es sei daher wichtig, dass Kommunen auch weiterhin die Möglichkeit hätten, in der Abfallentsorgung tätig zu sein. 

 

Der Kreistag fasst im Anschluss mit großer Mehrheit und zwei Gegenstimmen folgenden Beschluss:

Der

Der Resolution zur Zukunft der kommunalen Abfallwirtschaft in Deutschland wird zugestimmt.