Vorlage - 2010/157
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Der Kreistag des Landkreises Peine als Träger der Sparkasse stimmt gem. § 9 Abs. 2 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) dem Beschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Peine vom 30. August 2010 zu,
Herrn Sparkassendirektor Jürgen Hösel
im Anschluss an die jetzige Bestellung für die Zeit vom 01.08.2011 bis 31.07.2016 wieder zum Mitglied des Sparkassenvorstands zu bestellen. Die sparkassenrechtliche Bestellung erlischt mit Beendigung des Anstellungsverhältnisses.
Gleichzeitig stimmt der Träger gemäß § 16 Abs. 2 NSpG dem Beschluss des Verwaltungsrates zu, Herrn Hösel wieder zum Vorsitzenden des Vorstandes der Kreissparkasse Peine zu bestimmen.
Die Kreissparkasse Peine hat mit Schreiben vom 13.09.2010 mitgeteilt, dass der Verwaltungsrat der Kreissparkasse in seiner Sitzung am 30.08.2010 beschlossen hat, Herrn Jürgen Hösel im Anschluss an die jetzige Bestellung für die Zeit vom 01.08.2011 bis 31.07.2016 wieder zum Mitglied des Sparkassenvorstandes zu bestellen. Die sparkassenrechtliche Bestellung erlischt mit Beendigung des Anstellungsverhältnisses.
Gleichzeitig hat der Verwaltungsrat Herrn Hösl wieder zum Vorsitzenden des Vorstandes der Kreissparkasse Peine bestimmt. Auch dieses bedarf gemäß § 16 Abs. 2 NSpG der Zustimmung des Trägers.
Der Kreistag wird um Zustimmung sowohl zur Wiederbestellung zum Vorstandsmitglied als auch zur Bestimmung zum Vorsitzenden des Vorstandes von Herrn Jürgen Hösel gebeten.