Vorlage - 2010/195
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Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Peine als Modul hinsichtlich des Schutzgutes 'Landschaftsbild' einzuleiten.
Die Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen beantragten mit Schreiben vom 21.9.10 die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes zum Schutz des Außenbereichs einzuleiten, um auf Veränderungen des Landschaftsbildes besser reagieren zu können.
Seit der Veröffentlichung des Landschaftsrahmenplanes 1993 (Bestandsaufnahme 1989) hat sich das Landschaftsbild im Landkreis Peine deutlich verändert, z. B. durch Windkraftanlagen, Sendemasten, Straßenbauprojekte, Biogasanlagen sowie die großflächige Erweiterung von Siedlungen und Bodenabbaustätten.
Aufgabe der Landschaftsrahmenplanung ist es, den Zustand von Natur und Landschaft zu erfassen, gutachtlich zu bewerten und ein Zielkonzept aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu entwickeln. Aufgrund ihres gutachtlichen Charakters entfalten Landschaftsrahmenpläne keine rechtsverbindliche Wirkung. Zur Steuerung von Bauvorhaben im Außenbereich, wie z. B. Massentierhaltungsanlagen, Windkraftanlagen und Freileitungen, ist daher darüber hinaus eine entsprechende Darstellung in der räumlichen Gesamtplanung, also in den Flächennutzungsplänen und den Raumordnungsplänen erforderlich, damit ggf. die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 BauGB angewendet werden kann. Bei der räumlichen Gesamtplanung sind die Landschaftsrahmenpläne gemäß § 10 Abs. 1 BNatSchG und § 2 Abs. 4 BauGB zu berücksichtigen und stellen daher eine wesentliche Abwägungsgrundlage dar.
Gemäß § 9 Abs. 4 BNatSchG ist der Landschaftsrahmenplan fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist, weil wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind. Die Fortschreibung kann als sachlicher Teilplan erfolgen. Da der vorliegende Antrag sich vorrangig auf das Landschaftsbild bezieht, soll als nächster abgrenzbarer Arbeitsschritt (Modul) die Bewertungskarte II für das Schutzgut 'Landschaftsbild' aktualisiert werden, wobei eine Neuerarbeitung entsprechend der Methodik gemäß Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen Heft 3 / 2001 vorzunehmen ist. Hierzu ist die Beauftragung eines Landschaftsplanungsbüros erforderlich, das über die notwendige technische Ausstattung verfügt. Das Büro ist durch die Naturschutzbehörde intensiv zu betreuen. Die UNB stellt vorliegende Daten zur Verfügung und bringt ihre Sach- und Orts-Kenntnisse ein. Die Texte des bestehenden Landschaftsrahmenplanes im Kapitel 1.5 'Landschaftsentwicklung' und Kap. 4.2.2. 'Zielkonzept Landschaftserleben' können voraussichtlich weitgehend übernommen werden. Das Kap. 3.2 'Gegenwärtiger Zustand für Landschaftserleben und wichtige Bereiche' ist zu aktualisieren.
Erschwert wird dieser Planungsschritt dadurch, dass bisher keine flächendeckende aktuelle Biotoptypenkartierung, welche eine Color-Infrarot-Luftbildbefliegung erfordern würde, vorgenommen wurde, da keine entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung standen. Daher werden zur aktuellen Bewertung des Landschaftsbildes neben der Auswertung einfacher Luftbilder und Datenabfragen bei anderen Behörden relativ umfangreiche Vor-Ort-Begehungen erforderlich werden.
Bei entsprechendem politischem Grundsatzbeschluss (vgl. auch Vorlage 128 / 2010 zu den Handlungsschwerpunkten) ist als nächster Schritt in 2011 ein detailliertes Leistungsbild in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro zu erarbeiten und der zu erwartende Kostenumfang zu ermitteln. Dieser wird für das Modul 'Landschaftsbild' seitens der Naturschutzbehörde derzeit auf mindestens 15000 € geschätzt. Außerdem ist als Grundlage eine aktuelle digitale topographische Karte 1: 50.000 mit Nutzungsrechten, die eine Veröffentlichung gestatten, zu erwerben.
Sobald die zu erwartenden Kosten näher geklärt sind, ist darüber zu entscheiden, ob die notwendigen Haushaltsmittel bereit gestellt werden. Diese wären in den Haushalt für 2012 einzustellen. Auf dieser Grundlage kann der FD Umwelt dann einen entsprechenden Vertrag nach der HOAI mit einem geeigneten Landschaftsplanungsbüro abschließen und das Modul 'Landschaftsbild' erarbeiten lassen.