Auszug - Wiederbestellung zum Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Peine
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Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzende Schlaugat verweist darauf, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates hier stimmberechtigt seien.
Der Kreistag beschließt einstimmig bei einer Enthaltung:
Der Kreistag des Landkreises Peine als Träger der Sparkasse stimmt gem. § 9 Abs. 2 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) dem Beschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Peine vom 30. August 2010 zu,
Herrn Sparkassendirektor Jürgen Hösel
im Anschluss an die jetzige Bestellung für die Zeit vom 01.08.2011 bis 31.07.2016 wieder zum Mitglied des Sparkassenvorstands zu bestellen. Die sparkassenrechtliche Bestellung erlischt mit Beendigung des Anstellungsverhältnisses.
Gleichzeitig stimmt der Träger gemäß § 16 Abs. 2 NSpG dem Beschluss des Verwaltungsrates zu, Herrn Hösel wieder zum Vorsitzenden des Vorstandes der Kreissparkasse Peine zu bestimmen.
- KT 15.12.2010 -