Vorlage - 2010/178
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Nach § 4 a NLO berichtet der Landrat im Kreistag gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahmen, die der Landkreis zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen.
Aus diesem Auftrag heraus wurde der beigefügte Gleichstellungsbericht erstellt, der einen umfassenden Überblick über die grundsätzliche Ausgangslage in der Verwaltung, aber auch über die in den einzelnen Organisationseinheiten stattgefundenen Maßnahmen in den Jahren 2004 bis 2006 und 2007 bis 2009 geben soll.
Gender-Check:
Siehe Bericht.
Kosten:
Siehe Bericht (ggfls. bei den Maßnahmen).
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bericht des Landkreises Peine zur Chancengleichheit (629 KB) | (454 KB) |