Änderung der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Peine
Beschlussvorschlag:
Die Anzahl der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wird um ein Mitglied erweitert und § 2 Ziffer 2 der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Peine wie folgt ergänzt:
„…
10.eine Vertreterin oder ein Vertreter der „Arbeitsgemeinschaft der Träger stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfen zur Erziehung im Landkreis Peine und für Kinder aus dem Landkreis Peine gem. § 78 SGB VIII“