Auszug - Änderung der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Peine
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Wortprotokoll |
Der Kreistag beschließt einstimmig:
Die Anzahl der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wird um ein Mitglied erweitert und § 2 Ziffer 2 der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Peine wie folgt ergänzt:
„…
10.eine Vertreterin oder ein Vertreter der „Arbeitsgemeinschaft der Träger stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfen zur Erziehung im Landkreis Peine und für Kinder aus dem Landkreis Peine gem. § 78 SGB VIII“
…“
-KT 22.10.2013 –