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Vorlage - 2013/132  

Betreff: Ausbau der K 23 zwischen Klein Lafferde und der Bundesstraße 1 und der K 71 zwischen Woltorf und Meerdorf -
außerplanmäßige Auszahlungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreistag des Landkreises Peine
22.10.2013 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Im Haushalt 2013 werden

 

für den Ausbau der Kreisstraße 23 zwischen Klein Lafferde und der Bundesstraße 1

 

900.000 € und

 

für den Ausbau der Kreisstraße 71 zwischen Woltorf und Meerdorf, auf dem Abschnitt von

Woltorf bis zum Woltorfer Holz,
 

800.000 €

 

außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.  

 

 


 

Um die außerplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013 zu legitimieren, müssen die Voraussetzungen des § 117 I 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfüllt sein, welche nachfolgend näher erläutert werden.

 

 

Nachtragshaushaltssatzung

 

Zunächst darf gem. § 115 A NKomVG keine Pflicht zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung bestehen. Das bedeutet hier, dass nicht erhebliche Mehrauszahlungen im Verhältnis zu den Gesamtauszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen entstehen dürfen. Das Ausgabevolumen des Finanzhaushaltes beträgt 220.281.200 €. Die genannten 1,7 Mio. € sind hiervon 0,77 % und damit nicht als erheblich anzusehen.

 

Daher ist keine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

 

 

Unabweisbarkeit

 

Des Weiteren muss die Mittelüberschreitung sachlich und zeitlich unabweisbar sein.

 

Eine sachliche Unabweisbarkeit liegt u.a. dann vor, wenn eine Mittelüberschreitung sachlich zwingend notwendig ist.

Nach dem Winter 2012/13 stellten sich die Schäden an den Kreisstraßen in einem Ausmaß dar, welches seit mindestens 10 Jahren nicht mehr erreicht wurde. 

 

Die K 71 Meerdorf – Woltorf musste für den Schwerverkehr gesperrt werden. Diese Einschränkung konnte auch nach der erfolgten Reparatur durch die Straßenmeisterei nicht aufgehoben werden.

 

Die bereits vorhandenen Vorschäden an der K 23 Kl. Lafferde – B 1 verstärkten sich weiter, sodass auch hier umfangreiche Reparaturen durchgeführt werden mussten, um die Befahrbarkeit dieser verkehrswichtigen Verbindung zwischen Peine und Salzgitter aufrecht erhalten zu können. Es wurde eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich, die ebenfalls nicht aufgehoben werden konnte.

 

Bei ungünstigem Witterungsverlauf im kommenden Winterhalbjahr muss mit einer weiteren Verschlechterung des jeweiligen Fahrbahnzustands, bis hin zu einer Vollsperrung, gerechnet werden.

 

Um dem so weit wie möglich entgegenzuwirken ist es erforderlich die K 23 auf dem gesamten Abschnitt und die K 71 auf der besonders stark von den Straßenschäden betroffenen Strecke zwischen Woltorf und dem Woltorfer Holz möglichst kurzfristig auszubauen.

 

Die sachliche Unabweisbarkeit liegt damit vor.

 

Mittelüberschreitungen sind dann zeitlich unabweisbar, wenn sie die nicht bis zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung bzw. zum Erlass der nächstjährigen Haushaltssatzung aufgeschoben werden können bzw. die Aufschiebung wäre wirtschaftlich unzweckmäßig.

 

Bei dem Erlass einer Nachtragssatzung besteht die Gefahr, dass sich aufgrund des aufwändigen Verfahrens eine nicht vertretbare zeitliche Verschiebung ergibt, die bei entsprechenden


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Witterungsverhältnissen zu weiteren Verkehrsbeschränkungen bis hin zur Vollsperrung führt. Auch kann der Aufwand für eine Nachtragshaushaltssatzung gespart werden, da es sich nur um zwei Baumaßnahmen handelt.

 

Im Ergebnis liegt für eine Mittelüberschreitung insgesamt die Unabweisbarkeit vor.

 

Beide Maßnahmen sind Bestandteil des Mehrjahresbauprogramms für Kreisstraßen. Die planungs-rechtli­che Sicherung liegt vor.

 

 

Deckung

 

Letztlich muss die Deckung des außerplanmäßigen Bedarfs gewährleistet sein. Dabei gilt es, dass Gesamtdeckungsprinzip nach § 17 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) zu beachten. Die Deckung kann u.a. durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen erreicht werden.

 

Es traten in diesem Haushaltsjahr Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen ein und der Auf-wand bei den Kassenkreditzinsen reduziert sich.

 

Die Deckung im Einzelnen:

 

Schlüsselzuweisungen: 1.000.000 €

Kassenkreditzinsen: 700.000 €

 

Die Deckung des außerplanmäßigen Bedarfs ist damit gewährleistet.

 

Eine Förderung der Maßnahme mit ca. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten nach dem GVFG ist wahrscheinlich, wenn mit dem Ausbau noch in diesem Jahr begonnen wird.  

 

 

Kreis- straße

von - nach

Abschnitt

Str.km

Ausbaukosten

Eigenanteil bei GVFG-Förderung

1

71

Meerdorf - Woltorf

4,16 – 5,15

0,8 Mio. €

0,4 Mio. €

2

23

B1 - Kl. Lafferde

5,406 – 7,0

0,9 Mio. €

0,4 Mio. €

 

Die Förderung wird aber nicht im Jahr 2013 kassenwirksam.