Auszug - Resolution des Kreistages Peine gegen die geplanten Änderungen der Niedersächsischen Kommunalverfassung und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes im Zusammenhang mit der Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom01.10.2013
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Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzende Schlaugat geht auf die Vorlage ein.
KTA Fechner merkt zunächst an, dass die Beschlussfassung des Kreistages noch vor der des Landtages liege. Das Vorhaben der Landesregierung, die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten gesetzlich zu verkürzen, sollte im Interesse aller Kommunen in Niedersachen abgelehnt und durch diese Resolution deutlich zum Ausdruck gebracht werden. An dieser Stelle sei der Kreistag von der kommunalen Ebene her gefordert und sollte sein Anliegen auch selbstbewusst vertreten. Die Verkürzung der Amtszeit stoße zudem auf die deutliche Ablehnung der Verbände, wie beispielsweise des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages.
Die Gründe für die Ablehnung seien im Einzelnen dem Resolutionsvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion zu entnehmen.
KTA Hesse erklärt, dass die SPD-Kreistagsfraktion dem vorliegenden Resolutionsvorschlag nicht zustimmen werde. Es gelte das Prinzip, mehr Demokratie zu wagen und kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Hauptverwaltungsbeamte seien zur Bürgerorientierung und zur Kooperation mit den gewählten Vertreterinnen und Vertretern in den Rats- und Kreistagsgremien in die Pflicht zu nehmen.
KTA Schulz verweist im Zusammenhang mit dem vorliegenden Resolutionsentwurf auf eine Stellungnahme der Freien Bürger Ilsede vom 30.07.2013. Die geplante Verkürzung und Synchronisation der Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten werde der Bedeutung dieser Ämter nicht gerecht. Das Modell der achtjährigen Amtszeit hätte sich hier im Landkreis Peine durchaus bewährt. Überzeugende Gründe für die Abkehr von dieser Regel hätte die Landesregierung bisher nicht geliefert. Eine verkürzte Dienstzeit schwäche die Gestaltungsmöglichkeiten, wobei gerade bei der zunehmenden Komplexität der Aufgaben ein hohes Maß an Kontinuität erforderlich sei. Zudem werde dem Amt ein Stück Attraktivität genommen.
Nach Meinung von KTA Manns lasse sich die Länge der Amtszeit eines Hauptverwaltungsbeamten nicht an der Bedeutung des Amtes messen. Er weist zudem darauf hin, dass auch die Landtags- bzw. Bundestagsabgeordneten alle fünf bzw. vier Jahre gewählt würden. Da das Amt des Hauptverwaltungsbeamten auch ein politisches Amt sei, sei es nur richtig, diesen in den gleichen Abständen wie das Parlament zu wählen.
Der vorliegende Antrag der CDU-Kreistagsfraktion wird im Anschluss mehrheitlich bei einer Enthaltung abgelehnt.
-KT 22.10.2013 -