Vorlage - 2013/131
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Die Entgelte für Leistungen des Rettungsdienstes im Bereich des Landkreises Peine vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung der Kostenträger werden zum 01.11.2013 angepasst.
Nach § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten decken.
Für das Betriebsjahr 2013 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 5.423.327,00 € mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung der ab dem 01.11.2013 zugrunde zu legenden Entgelte erhöhen sich diese Gesamtkosten um 872.190,00 € als Resultat der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern. Hierbei handelt es sich um die Unterdeckung aus dem Jahr 2012.
Demnach ergibt sich als Entgeltberechnungsgrundlage ein Betrag in Höhe von 6.295.517,00 €, aus dem sich unter Berücksichtigung der aktuellen Fahrzeugvorhaltungsstunden nach dem gültigen Rettungsdienstbedarfsplan und unter Berücksichtigung der prognostizierten Einsatzzahlen des Jahres 2013 die vereinbarten Entgelte errechnen lassen (Anlage 1).
Die vorliegende Entgeltvereinbarung konnte nach Verhandlungen mit den Kostenträgern in der 38. Kalenderwoche abgestimmt werden.
Die Entgelte ab dem 01.11.2013 werden danach wie folgt angepasst:
Leistungsart | Einsatzzahlen | Entgelte in € | Abweichung in € | ||
IST 2012 | Hochrechnung 2013 | seit | ab |
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Krankentransport | 7.174 | 7.892 | 111,00 | 175,00 | +64,00 |
Kilometerpauschale* |
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| 2,50 | 2,50 | +/- 0 |
Notfallrettung | 9.708 | 10.544 | 283,00 | 380,00 | +97,00 |
Notarzteinsatz | 2.204 | 2.308 | 258,00 | 344,00 | +86,00 |
Fehleinsätze (nachrichtl.) | 1.894 | ||||
* die km-Pauschale wird ab dem 51. km erhoben
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beschreibung (45 KB) | (113 KB) |