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Vorlage - 2013/085  

Betreff: Entlastung des Sparkassenverwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
22.10.2013 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Dem Sparkassenverwaltungsrat wird für das Geschäftsjahr 2012 die Entlastung erteilt.

 

 

In Vertretung

 


Die Kreissparkasse Peine hat mit Schreiben vom 25. Juni 2013 folgenden Antrag an den Landkreis Peine gerichtet:

 

„Für das Geschäftsjahr 2012 hat der Verwaltungsrat unserer Sparkasse am 7. Juni 2013 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

 

mit einer Bilanzsumme von                    1.410.998.342,62 Euro

und einem Jahresüberschuss von                1.510.638,69 Euro

 

festgestellt.

 

Entsprechend dem Vorschlag des Vorstands hat der Sparkassenverwaltungsrat beschlossen, von dem Bilanzgewinn an den Träger 119.000,00 € brutto, die noch um die gesetzlich geregelte Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag zu kürzen sind, zweckgebunden zur kommunalen Aufgabenerfüllung im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich auszuschütten und den verbleibenden Betrag der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Dem Feststellungsbeschluss war eine mündliche Erläuterung des Jahresabschlusses nebst Berichterstattung über die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Verbandsprüfer in Anwe­sen­heit eines Wirtschaftsprüfers der Prüfungsstelle des Niedersächsischen Spar­kassen- und Giro­verbandes und des Vertreters der Sparkassenaufsicht voraus­­gegangen. Der anwesende Vertreter der Sparkassenaufsicht (Niedersächsisches Finanzministerium) hat sich in dieser Sitzung abschließend zum Jahresabschluss 2012 geäußert und gegen das Rechnungswerk keine Einwendungen erhoben. Auf die Frist von sechs Wochen gemäß § 26 NSpG hat die Spar­kassen­aufsicht verzichtet. Anschließend hat der Sparkassen­ver­waltungsrat dem Spar­kassen­vorstand für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.

 

Der Jahresabschluss ist in der vorgeschriebenen Form veröffentlicht worden, und zwar durch Veröffentlichung der Jahresbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang einschließlich des Bestätigungsvermerkes sowie des Lageberichts und des Berichts des Verwaltungsrates im elektronischen Bundesanzeiger am 18. Juni 2013.

 

Der schriftliche Prüfungsbericht der Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes ist am 23. Mai 2013 bei der Kreissparkasse Peine eingegangen. Desgleichen hat die Aufsichtsbehörde eine Ausfertigung dieses Berichtes erhalten.

 

Unter Ziffer 40 enthält dieser Prüfungsbericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

 

‘Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Kreis­spar­kasse Peine für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vor­schriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Sparkasse. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss­prüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahres­abschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich aus­­wir­­ken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungs­handlungen  werden  die  Kenntnisse  über  die  Ge­schäftstätigkeit  und  über  das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Sparkasse sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs­legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamt­darstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent­sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. “

 

Der Sparkassenverwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2013 von der Feststellung des Jahresabschlusses Kenntnis genommen und über die Verwendung des Jahresüberschusses beschlossen.

 

In derselben Sitzung wurde dem Sparkassenvorstand für das Geschäftsjahr 2012 die Entlastung erteilt.

 

Unter diesen Voraussetzungen hat die Kreissparkasse Peine gemäß § 23 Nieder­sächsisches Sparkassengesetz beantragt, den erforderlichen Beschluss über die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Peine durch den Kreistag des Landkreises Peine als Träger herbei zu führen. Das soll in der Kreistagssitzung am 22. Oktober 2013 erfolgen.

 

Der Geschäftsbericht für das Jahr 2012 kann auf der Homepage der Kreissparkasse eingesehen werden (www.ksk-peine.de).

 

Auf das Mitwirkungsverbot der Mitglieder des Sparkassenverwaltungsrates bzw. der Kreistagsabgeordneten, deren Familienangehörige Mitglied im Verwaltungsrat sind, wird hingewiesen.