Der Kreistag beschließt:
a) Dem Grundsatzbeschluss über die regionale Integration des Hochspannungsnetzes
der E.ON Netz GmbH wird zugestimmt.
b) Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON Avacon AG auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft nach der „1-
stufigen Variante (steueroptimiert)“ (nicht-verhältniswahrende Abspaltung) wird zugestimmt. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre wird auch einer Abspaltung nach der „2-stufigen Variante“ (verhältniswahrende Abspaltung) zugestimmt.
c) Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich der Landkreis Peine nicht an der Zwischenholding Vertrieb, sondern erhöht ihre Beteiligung an der E.ON Avacon AG
um den entsprechenden Wert, ggf. indem nachträglich ein ,,Tausch Vertrieb gegen
Netz" erfolgt.
d) Der Vertreter des Landkreises Peine wird angewiesen, die Stimmrechte in der Hauptversammlung der E.ON Avacon AG entsprechend auszuüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu veranlassen, insbesondere auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf
Rechtsmittel (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung zu verzichten.