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Vorlage - 2013/035  

Betreff: Sitzübergang im Kreistag; Umbesetzung von Ausschüssen und Verbänden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreistag des Landkreises Peine
10.04.2013 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
12.06.2013 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

a)

a)

Der Kreistag stellt den Sitzverlust nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes

Niedersachsen (NKomVG) des Kreistagsabgeordneten Wolfgang Beuermann fest.

b)

Der Kreistag stellt nach Verpflichtung der nachgerückten Kreistagsabgeordneten Rebecca Mittal

– als Nachfolgerin für Herrn Beuermann – weiterhin die geänderte Besetzung

des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz .... Rebecca Mittal.......................sowie

des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ........ Rebecca Mittal.....................und

die Vertretung im Kreisausschuss ............................................Christine Heuer....................................

fest.

c)

In die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig wird berufen:

 

 

 

a)

a)

@->

Mit Schreiben vom 17.03.2013 hat der Kreistagsabgeordnete Wolfgang Beuermann (CDU-Kreistagsfraktion)dem Landrat die Niederlegung seines Kreistagsmandates zum 31.03.2013

mitgeteilt. Gemäß § 44 Abs. 6 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes hat der Kreiswahlleiter daraufhin festgestellt, dass für den Kreistagsabgeordneten Herrn Wolfgang Beuermann als erster Nachrücker Herr Thorge Karnick folgt. Da Herr Karnick mitgeteilt hat, dass er das Mandat nicht annimmt, wurde die nächste Nachrückerin Frau Rebecca Mittal, Käthe-Kollwitz-Str. 2a, 31228 Peine-Stederdorf, angeschrieben. Frau Mittal hat erklärt, dass sie das Mandat annimmt.

 

Gemäß § 52 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Niedersachsen (NKomVG) hat der Kreistag den Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Herrn Wolfgang Beuermann festzustellen.

 

Nach der Feststellung des Sitzverlustes ist die Nachrückerin Frau Kreistagsabgeordnete Rebecca Mittal  gemäß § 60 NkomVG vom Landrat förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Sie ist gleichzeitig auf die ihr als ehrenamtlich Tätiger obliegenden Pflichten hinzuweisen.

 

b)

Herr Wolfgang Beuermann hat in Verbindung mit seinem Kreistagsmandat dem Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz sowie dem Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales als Mitglied und dem Kreisausschuss als stellv. Mitglied angehört. Die CDU-Fraktion wird bis zur Sitzung die Benennung der Nachfolgerin/des Nachfolgers vornehmen.

 

c)

Mit Schreiben vom 22.03.2013 hat der Zweckverband Großraum Braunschweig mitgeteilt, dass Herr Beuermann auch sein Mandat in der Verbandsversammlung mit Ablauf des 31.03.2013 niederlegt.

 

Nach § 4 des Gesetzes über die Bildung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig ent­sendet der Landkreis Peine aufgrund des Kommunalwahlergebnisses und seiner Einwohner­zahl 7 Vertreter/innen in die Verbandsversammlung.

 

Während die eigentliche Zusammensetzung der Verbandsversammlung nach den errungenen Stimmenzahlen berechnet wird, richtet sich die Zuordnung der einzelnen von den Verbandsgliedern zu entsendenden Mitglieder der Verbandsversammlung nach dem Einwohnerpro­porz. Grundlage sind die offiziell festgestellten Einwohnerzahlen. Nach der Zuordnung nach Wahlvorschlägen und Verbandsgliedern entfallen auf SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vier Sitze und auf die CDU drei Sitze in der Verbandsversammlung.

 

Das Vorschlagsrecht obliegt der CDU.

 

Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:

 

1.Der Kreisausschuss/Kreistag nimmt Kenntnis

2.Eine Vertreterin/ein Vertreter wird gemäß § 67 NKomVG vom Kreistag gewählt.

 

<-@

 

Gender Check:

 

Die Regelungen für die Benennung der/des Vertreterin/Vertreters in der Verbands­ver­sammlung obliegen in diesem Falle der CDU. Die Auswahlkriterien entziehen sich daher einem Gender Check durch die Kreisverwaltung.