Vorlage - 2013/028
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Die Eröffnungsbilanz des Landkreises Peine zum Stichtag 01. Januar 2011 wird beschlossen.
Auf Beschluss des Kreistages des Landkreises Peine vom 02.12.2009 wurde als Umstellungstermin auf das neue Haushaltsrecht und somit als Zeitpunkt für die Aufstellung der ersten Eröffnungsbilanz der Stichtag 1. Januar 2011 bestimmt.
Mit der Aufstellung der ersten Eröffnungsbilanz wird erstmals der vollständige Nachweis der Vermögens- und Schuldensituation des Landkreises zur gesetzlichen Verpflichtung. Sie dient der Darstellung der Vermögens- und Finanzsituation am Bilanzstichtag sowie zum Nachweis der intergenerativen Gerechtigkeit und zur neutralen Information der Öffentlichkeit.
Die Gegenüberstellung der Vermögenswerte und ihrer Finanzierung in der Eröffnungsbilanz soll Anhaltspunkte für die Beurteilung der Eigenfinanzierung, des Verschuldungsgrades und der dauernden Leistungsfähigkeit des Landkreises geben.
Nach Art. 6 Abs. 8 Satz 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften hat der Landkreis Peine für das Haushaltsjahr , welches erstmals im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt wird, eine erste Eröffnungsbilanz durch das Hauptorgan beschließen zu lassen.
Durch Anwendung des sogenannten „Wilhelmshavener Modells“ bei der Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz hat der Kreistag die bereits vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Peine für „richtig“ befundene Eröffnungsbilanz zu beschließen. Andernfalls wären mindestens zwei Kreistagsbeschlüsse notwendig gewesen. Vom Verfahren her ist diese Vorgehensweise deutlich schlanker und nicht so zeitintensiv. Näheres zu dem Verfahren ergibt sich aus dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 2).
Verkürzt dargestellt ergibt sich für den Landkreis Peine folgende Eröffnungsbilanz:
Aktiva |
| Passiva |
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1. Immaterielles Vermögen | 614.261,15 € | 1. Nettoposition | 48.841.668,57 € |
2. Sachvermögen | 205.789.012,68 € | 2. Schulden | 132.675.305,27 € |
3. Finanzvermögen | 13.997.610,94 € | 3. Rückstellungen | 44.564.715,39 € |
4. Liquide Mittel | 141.823,27 € | 4. Passive Rech-nungsabgrenzung | 135.452,66 € |
5. Aktive Rechnungsab-grenzungsposten | 5.674.433,85 € |
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Bilanzsumme: | 226.217.141,89 € | Bilanzsumme: | 226.217.141,89 € |
Eine genaue Beschreibung der einzelnen Bilanzpositionen kann aus der Anlage 1 entnommen werden.
Auf der Aktivseite der Bilanz sticht das Sachanlagevermögen mit einem Volumen von ca. 205,8 Mio. € heraus. Darunter fallen als größte Positionen die Gebäude (Schulen, Verwaltungsgebäude; ca. 159 Mio. €) und das Straßenvermögen (ca. 28 Mio. €). Das Gebäudevermögen ist aus der Schlussbilanz des IWB übernommen worden.
Zum Ausgleich von Bewertungsunterschieden (HGB = Wiederbeschaffungszeitwert; NKR = Anschaffungs- und Herstellungswerte) ist auf der Passivseite bei den Sonderposten (Unterposition der Nettoposition) ein Bewertungsausgleich in Höhe von ca. 38,5 Mio. € erfolgt.
Die Nettoposition ist vergleichbar mit dem Eigenkapital bei Wirtschaftsbetrieben. Hervorzuheben bei den Sonderposten sind noch die erhaltenen Investitionszuwendungen in Höhe von ca. 77,5 Mio. € sowie der aus der Kameralistik übernommene Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes in Höhe von ca. minus 64 Mio €.
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Die Schulden setzen sich überwiegend aus Investitionskrediten (ca. 54,1 Mio. €), Liquiditätskrediten (ca. 65 Mio. €) und kreditähnlichen Rechtsgeschäften (ca. 13 Mio. €) zusammen.
Abgebildet sind zudem noch die Rückstellungen mit einem Volumen von ca. 44,5 Mio. €. Der größte Anteil entfällt auf die Pensionsrückstellungen (ca. 36,5 Mio. €).
Anlagen:
- Eröffnungsbilanz des Landkreises Peine zum Stichtag 01. Januar 2011 (nach der Prüfung durch das RPA) mit sämtlichen Anhängen und Anlagen (Anlage 1)
- Bericht über die Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2011 des Landkreises Peine vom Rechnungsprüfungsamt (Anlage 2)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Eröffnungsbilanz 2011 - Anlage 1 zur Vorlage 28/2013 (2163 KB) | ||||
2 | Prüfungsbericht - Anlage 2 zur Vorlage 28/2013 (527 KB) |