Vorlage - 2013/029
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Frau Heike Horrmann-Brandt, wohnhaft Arnimstraße 8, 31224 Peine,
wird als Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und
Soziales (AGAS) berufen.
Die ‚Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine’ (KAG) hat mit Antrag vom 18. Okt. 2006 einen Sitz mit beratender Stimme im Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales (AFAS), inzwischen umbenannt in Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales (AGAS), beantragt, um als Interessenvertreterin der sozialen Verbände und Einrichtungen im Landkreis Peine der Politik und der Verwaltung bei der Bewältigung der sozialen Herausforderungen beratend zur Seite zu stehen und die Sozialkompetenz der KAG einzubringen. Der Sitz soll von der/dem jeweils amtierenden Vorsitzenden wahrgenommen werden. Der Vorsitz rotiert alle zwei Jahre.
Nachdem der Kreistag die grundsätzliche Entscheidung zunächst vertagt hatte, hat er dem Antrag der KAG in seiner Sitzung vom 13. Dez. 2006 mehrheitlich zugestimmt. Zuletzt wurde Herr Gerhard Nolte vom ‚Caritasverband für den Landkreis Peine e.V.’ (Caritasverband) als amtierender Vorsitzender der KAG vom Kreistag in dessen Sitzung vom 15. Dez. 2010 in den AFAS und mit Beginn der neuen Wahlperiode mit Beschluss vom 30. Nov. 2011 in den AGAS berufen.
Mit Schreiben vom 25. Feb. 2013 hat die KAG mitgeteilt, dass der Vorsitz am 01. März 2013 von Herrn Nolte auf Frau Horrmann-Brandt vom Paritätischen Peine übergehen werde. Dieser Übergang ist inzwischen erfolgt. Damit würde auf Grund des o. g. Grundsatzbeschlusses des Kreistages der Sitz mit beratender Stimme im AGAS auf Frau Horrmann-Brandt übergehen. Gemäß § 23 Abs. 7 der ‚Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Peine’ beruft der Kreistag die Bürgervertreter/innen u. a. in den Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales.
Kosten:
Durch den Beschluss entstehen Kosten in Form von Sitzungsgeldern, die im Haushalt veranschlagt sind.
Gender Check:
Die Regelungen für die Wahl der/des Vorsitzenden sowie die Durchführung der Wahl obliegen in diesem Falle der KAG. Die Auswahlkriterien entziehen sich daher einem Gender Check durch die Kreisverwaltung.