Auszug - Neuwahl der allgemeinen Vertreterin oder des allgemeinen Vertreters des Landrates
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Wortprotokoll |
Kreistagsvorsitzende Schlaugat erklärt, dass der Kreisausschuss einstimmig empfohlen habe, dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu folgen.
Der Kreistag beschließt einstimmig:
Der Kreistag beschließt gem. § 109 Abs. 1, Satz 3, Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), die ab 01.02.2014 zu besetzende Stelle der allgemeinen Vertreterin oder des allgemeinen Vertreters des Landrates nicht öffentlich auszuschreiben.
- KT 10.04.2013 –