Auszug - Schwerpunktschulen im Zusammenhang mit der Inklusion
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Wortprotokoll |
KTA Schulz erklärt, dass es richtig sei, dass der Landtag bei der Umsetzung „Inklusion in Schule“ einen Zeitkorridor vorgegeben hätte. Es handele sich um eine pädagogische Innovation mit einem kompletten Paradigmawechsel. Es ginge um hohe Erwartungen und Ansprüche, die nur schrittweise umgesetzt werden könnten. Bei der Inklusion würden noch deutlicher und zwingender die individuellen Bedürfnisse der Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Vordergrund rücken. Die schulischen Rahmenbedingungen müssten den pädagogischen Erfordernissen angepasst werden. Investitionen in den nächsten Jahren seien unumgänglich. Baulich sei die Hauptforderung Barrierefreiheit. Es gehe um nichts weniger als um einen Nachteilsausgleich. Dies seien eine pädagogische Herausforderung und eine gesellschaftliche Pflicht. Es sei richtig, zum jetzigen Zeitpunkt auf die Einrichtung von Schwerpunktschulen im SEK I-Bereich zu verzichten. Eine zentrale Aufgabe werde eine fundierte Elternarbeit im Sinne einer umfassenden Beratung sein.
Der Kreistag beschließt mit großer Mehrheit bei 1 Gegenstimme:
Schwerpunktschulen werden im Zusammenhang mit der Inklusion für den Sekundarbereich I nicht eingerichtet.
- KT 10.04.2013 –