Der Kreistag stimmt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Peine und den übrigen Trägern der hannIT in der anliegenden Form unter der Prämisse zu, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführten Kommunen (siehe auch Inhaltsbeschreibung) damit ermöglicht wird und ermächtigt den Landrat, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.
Der Kreistag stimmt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Peine und den übrigen Trägern der hannIT in der anliegenden Form unter der Prämisse zu, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführten Kommunen (siehe auch Inhaltsbeschreibung) damit ermöglicht wird und ermächtigt den Landrat, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.