Vorlage - 2022/027-01
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die Personenbeförderung mit Taxis wird in der neu vorgelegten Fassung beschlossen.
Inhaltsbeschreibung:
Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN), Bezirksgruppe Braunschweig, hat mit Schreiben vom 01.06.2022 (eingegangen vorab per eMail am 01.06.2022) folgende erneute Änderung / Erhöhung des Beförderungsentgeltes im Gelegenheitsverkehr mit Taxis der Unternehmer im Landkreis Peine beantragt.
| Alter Tarif | Neuer Tarif gemäß Antrag vom 15.12.2021 Vorlage 2022/027 | Neuer Tarif gemäß Antrag vom 01.06.2022 Vorlage 2022/027-01 |
Grundgebühr (§ 3)
Mo. - Sa.: 06:00 – 22:00 Uhr
Mo. - Sa.: 22:00 – 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen |
3,80 €
4,20 €
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3,90 €
4,30 €
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4,20 €
4,50 €
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Kilometerentgelt (§ 4)
Mo. - Sa.: 06:00 – 22:00 Uhr
Mo. - Sa.: 22:00 – 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen
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Bis 3000 m 0,10 € / 40,00 m = 2,50 € / km
0,10 € / 38,46 m = 2,60 € / km
Ab 3001 m 0,10 € / 47,62 m = 2,10 € / km |
Bis 3000 m 0,10 € / 38,46 m = 2,60 € / km
0,10 € / 37,04 m = 2,70 € / km
Ab 3001 m 0,10 € / 45,45 m = 2,20 € / km |
Bis 3000 m 0,10 € / 34,48 m = 2,90 € / km
0,10 € / 33,33 m = 3,00 € / km
Ab 3001 m 0,10 € / 41,67 m = 2,40 € / km |
Wartezeiten (§ 7) | 0,10 € / 13,09 Sek. ~ 0,46 € / Min = 27,50 €/Std. | 0,10 € / 12,86 Sek. ~ 0,47 € / Min = 28,00 €/Std. | 0,10 € / 10,91 Sek. ~ 0,55 € / Min = 33,00 €/Std. |
Die diesem Antrag zu Grunde liegenden neuen Sachargumente können dem beigefügten Schreiben entnommen werden.
Zu beachten sind hier insbesondere die sehr erheblichen Preissteigerungen sämtlicher Kosten der Taxiunternehmen seit der letzten Erhöhung im Kreistag vom 07.10.2020.
Mit beiliegendem Schreiben vom 03.05.2022 hat zudem das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) auf eine Existenzbedrohung der Taxiunternehmen und auf die Dringlichkeit der Überprüfung und Entscheidung über entsprechende Anträge hingewiesen.
Objektive Versagungsgründe haben sich nicht ergeben. Es besteht daher die Verpflichtung, den beantragten Regelungsinhalten stattzugeben.
Für den Landkreis Peine entstehen hieraus keine Kosten.
Ziele / Wirkungen:
Einheitliche rechtskonforme Tarifordnung, die jedem Nutzer eines Taxis die Beförderung zu
gleichen finanziellen Bedingungen gewährleistet.
Ressourceneinsatz:
Entfällt.
Schlussfolgerung:
Entfällt.
-Siebte Verordnung zur Änderung der Taxentarifordnung (geänderte Fassung)
-Neuer Antrag des GVN vom 01.06.2022 auf Taxentariferhöhung
-Schreiben vom MW vom 03.05.2022
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 7. Änderung Taxentarifordnung 22.06.2022 (geänderte Fassung) (17 KB) | ||||
2 | 20220601 GVN Antrag auf Erhöhung (289 KB) | ||||
3 | 20220503 MW Taxitarife Mindestlohn Unterstützung Genehmigungsbehörden (25 KB) |
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