Inhalt

Vorlage - 2022/068  

Betreff: Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Geldspende der Erich Mundstock Stiftung für das Jugendamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
   Fachdienst Jugendamt
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
22.06.2022 
5. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 

 


Der Annahme einer Geldspende in Höhe von 3.000 € für das Jugendamt wird zugestimmt.


 

Inhaltsbeschreibung:

 

Die Erich Mundstock Stiftung möchte mit 3.000 € die Kampagne „Heute schon Ihrem Kind vorgelesen?“ unterstützen.

Seitens des FD 34 Jugendamt wurde am 06.04.2022 mitgeteilt, dass die Spende bereits am 17.12.2021 eingegangen ist.

 

Die Gelder sollen in die Gestaltung eines ÖPNV-Linienbusses der Peiner Verkehrsgesellschaft mit dem Kampagnenmotiv fließen.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Es soll mit Plakaten, Buswerbung, Veranstaltungen und Workshops darauf aufmerksam gemacht werden, wie wichtig das Vorlesen für Kinder ist und die Eltern dafür sensibilisieren. 

 

 

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Die Spende betrifft das Produkt 36310000 – Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz – (Seiten 1084 bis 1092 des Haushaltsplanes 2022).

 

Die Spende wird erst durch die rechtsverbindliche Annahme der Spende durch den Kreistag wirksam, so dass für die bilanzielle Ausweisung das Haushaltsjahr 2022 zuständig ist, obwohl die Spende bereits in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes gelangt ist. Eine Verwendung der Spende darf erst mit der Genehmigung der Annahme erfolgen.

 

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die gegen eine Annahme der Spende sprechen, sind nicht ersichtlich.
 


----