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Auszug - Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT); Beitritt neuer Träger/Satzungsänderung  

5. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine
TOP: Ö 23
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2022/082 Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT);
Beitritt neuer Träger/Satzungsänderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13 / Beteiligungen
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
   Fachdienst EDV
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

  1. Der Kreistag stimmt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Peine und den übrigen Trägern der hannIT in der anliegenden Form unter der Prämisse zu, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführten Kommunen (siehe auch Inhaltsbeschreibung) damit ermöglicht wird und ermächtigt den Landrat, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.
     
  2. Der Kreistag beschließt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der hannIT. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000 Euro verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/ oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

47

Nein-Stimmen:

 

-

Enthaltung/en:

 

-