Vorlage - 2022/041
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | --€ | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Zwölf ausgewählte Bauaufsichtsbehörden des Landes Niedersachsen wurden seitens des Landesrechnungshofes (LRH) im Rahmen einer Schwerpunktuntersuchung zu „Störfaktoren im Baugenehmigungsverfahren für Mehrfamilienhäuser " überörtlich überprüft. Untersucht wurden Gebäudetypen ab drei Wohneinheiten in einem abgeschlossenen Genehmigungszeitraum zwischen 2018 und 2019.
Im Zuge der Prüfung und enger Kommunikation mit dem LRH wurde ermittelt, welche eventuellen Hindernisse einem schnellen und effizienten Baugenehmigungsverfahren entgegenstehen könnten.
Die überörtliche Prüfung des Landkreises Peine fand vorwiegend in der zweiten Jahreshälfte 2020 statt und wurde mit Prüfungsmitteilung vom 24.08.2021 abgeschlossen.
Der LRH befasste sich im Rahmen seiner Untersuchung insbesondere mit
der Überprüfung der Ablauf- und Aufbauorganisationen, der Strategie zur Digitalisierung und des Controllings sowie zu Prozessabläufen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der jüngsten Untersuchung der KGSt von 03.08.2020.
Dem Landkreis Peine wurde mit Schreiben vom 04.05.2021 ein Entwurf der Prüfungsmitteilung und zeitgleicher Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 06.07.2021 zugesendet. Da keinerlei Erfordernis bestand, wurde auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.
Das Ergebnis der Untersuchung ist mit Prüfungsmitteilung vom 24.08.2021 beim Landkreis Peine eingegangen und kann der Anlage entnommen werden.
Viele der aufgeführten Punkte aus dem Prüfungsergebnis des LRH sind bereits durch den Fachdienst Bauordnung, Raumordnung aufgenommen worden. Dazu zählen beispielsweise der Umgang mit mangelhaften Bauvorlagen, ein störungsfreies Arbeiten oder eine wesentliche Optimierung der Ablauf- und Aufbauorganisation im Fachdienst.
Unter Berücksichtigung der vorangegangenen KGSt Untersuchung sowie der seit Mitte 2020 umfangreichen Umstrukturierungsphase ist aus diesem Grund kein konkreter Handlungsbedarf zu erkennen.
Eine wesentliche Ausnahme bildet allerdings die noch ausstehende, umfassende Digitalisierung der Bauaufsichtsbehörde. Diese startet in den kommenden Monaten mit der Umstellung der derzeit genutzten Fachsoftware auf ein neues System. Hierzu werden momentan die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet.
Ziele / Wirkungen:
Der vorliegende Bericht des LRH wird im Zuge der Neustrukturierung des Fachdienstes Bauordnung, Raumordnung ergänzend zur Kenntnis genommen.
Ressourceneinsatz:
Es werden keine Finanzmittel benötigt.
Schlussfolgerung:
Der LRH benennt in seinem Fazit diverse Störfaktoren, die die Dauer von Genehmigungsverfahren beeinflussen. Auf viele hat die Bauaufsichtsbehörde allerdings nur begrenzt Einfluss. Dazu gehören etwa der Fachkräftemangel, die teilweise unzureichende fachliche Qualifikation von Entwurfsverfassern oder die Qualität von eingereichten Bauvorlagen.
Das Ergebnis der Untersuchung des LRH bildet eine Ergänzung zu der bereits vorliegenden Analyse der KGSt vom 03.08.2020. Aufgrund dessen sowie der intensiven Neukonzeptionierungsphase des Fachdienstes waren viele der Prüfungsergebnisse bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Entwurfes inhaltlich bekannt.
Die Digitalisierung der Bauordnung wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben in Verbindung mit dem Onlinezugangsgesetz sowie Nds. Bauordnung in den kommenden Jahren angestrebt.
Prüfergebnis LRH von August 2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Prüfergebnis LRH von August 2021 (819 KB) |