Inhalt

Vorlage - 2022/082  

Betreff: Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT);
Beitritt neuer Träger/Satzungsänderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13 / Beteiligungen
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
   Fachdienst EDV
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
22.06.2022 
5. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Öffentlich-rechtlicher Vertrag  
Anlage 2 - Satzung zur 7. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR (hannIT)  
Anlage 3 - Satzung in abgeänderter Form zur Kenntnis  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


 

  1. Der Kreistag stimmt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Peine und den übrigen Trägern der hannIT in der anliegenden Form unter der Prämisse zu, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführten Kommunen (siehe auch Inhaltsbeschreibung) damit ermöglicht wird und ermächtigt den Landrat, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.
     
  2. Der Kreistag beschließt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der hannIT. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital r jede nicht beitretende Kommune um je 1.000 Euro verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/ oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.

 

 

 

 

 


 

Inhaltsbeschreibung:
 

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit die zum Ziel hatte, eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

 

Als weitere Gebietskörperschaften haben die Gemeinde Algermissen, die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, die Gemeinde Lengede, die Gemeinde Lilienthal und der Flecken Salzhemmendorf Interesse an einer Beteiligung geäert und die entsprechenden Beschlussfassungen vorbereitet.

 

In diesem Zusammenhang wird die Anstaltssatzung entsprechend geändert und das Stammkapital (§ 1 Abs. 5) durch den Betritt der neuen Träger entsprechend angepasst. Des Weiteren wurden Änderungen vorgenommen, um zukünftig die Möglichkeit für Sitzungen des Verwaltungsrates als Videokonferenz oder hybride Veranstaltung zu schaffen (§ 7 Abs 7-9).

 

Die durchgeschriebene Satzung in bereits abgeänderter Form finden Sie in Anlage 3 zur Kenntnis.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Durch die Erweiterung der Träger der kommunalen Anstalt wird die wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung verbessert. Durch die ebenfalls vorgesehene Anpassung des § 7 der Satzung ist es zukünftig möglich, Sitzungen des Verwaltungsrates als Videokonferenz oder hybride Veranstaltung durchzuführen.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Finanzmittel werden nicht benötigt.

 

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.
 


 

  1. Öffentlich-rechtlicher Vertrag
  2. Satzung zur 7. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR“, (hannIT)
  3. Satzung in abgeänderter Form zur Kenntnis

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Öffentlich-rechtlicher Vertrag (87 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Satzung zur 7. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR (hannIT) (63 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Satzung in abgeänderter Form zur Kenntnis (269 KB)