Tagesordnung - Kreistag des Landkreises Peine
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | |||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | |||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | |||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls | |||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | |||||
Ö 6 | Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses | 2015/006 | ||||
Ö 7 | Sitz der 'Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine' im Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales (AGAS) | 2015/031 | ||||
Ö 8 | Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Braunschweig für die Wahlperiode vom 01. April 2015 bis 31. März 2020 | 2015/033 | ||||
Ö 9 | Mitgliedschaft im Seniorenbeirat; hier: Vertreter/in der Gemeinde Vechelde | 2014/116 | ||||
Ö 10 | Neubildung des Kreisausschusses gemäß § 75 NKomVG | 2015/036 | ||||
Ö 10.1 | Neubesetzung der Ausschüsse gem. § 71 NKomVG | 2015/037 | ||||
Ö 11 | Leitlinien zur Prävention von Kinderarmut und zur Linderung der Folgen von Kinderarmut | 2015/003 | ||||
Ö 12 | Jahresabschluss 2013 - Entlastung - | 2015/012 | ||||
Ö 13 | Aufnahme und Betreuung von Asylbewerbern/-innen - außerplanmäßige Aufwendungen | 2015/019 | ||||
Ö 14 | Gründung einer gemeinnützigen Klimaschutzagentur im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim | 2015/010 | ||||
VORLAGE | ||||||
Der Kreistag beschließt
a) die Gründung einer gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“. Der Sitz der Agentur ist Hildesheim und ein weiterer Standort Peine. Das Einzugsgebiet umfasst die Landkreise Hildesheim und Peine.
b) Die „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ nimmt ihre Arbeit unverzüglich, jedoch spätestens zum 01.07.2015 auf.
c) Die Gründungsgesellschafter setzen sich aus je einem/r Vertreter/in zusammen: Landkreis Peine Landkreis Hildesheim Stadt Hildesheim
Die Verwaltung wird beauftragt, die „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbh“ mit dem kombinierten Förderverein aufzubauen. Der Förderverein soll zu einem späteren Zeitpunkt als Gesellschafter aufgenommen werden.
d) Die gemeinnützige „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbh“ bietet allen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden aus den Landkreisen Hildesheim und Peine sowie den bereits tätigen Organisationen, die Zusammenarbeit mit der Klimaschutzagentur an
e) Für die Grundfinanzierung der gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ stellen die Landkreise Hildesheim und Peine jeweils 100.000,00 EUR pro Jahr zur Verfügung. Das Stammkapital wird aus Haushaltsmitteln finanziert. f) Der Landkreis Hildesheim stellt der gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ mittelfristig 1,5 Personalstellen, die erforderliche Sachausstattung sowie bis auf weiteres die Geschäftsräume in Hildesheim zur Verfügung. Der Landkreis Peine stellt für den Standort Hildesheim 1,5 Personalstellen, für den Standort Peine 0,5 Stellen sowie die erforderliche Sachausstattung und Räumlichkeiten in Peine zur Verfügung.
g) Die gemeinnützige „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ berichtet über ihre Arbeit regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen und wird einmal jährlich einen Jahresbericht vorlegen. |
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24.02.2015 - Ausschuss für Bauen und Liegenschaften | ||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | ||||||
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10.03.2015 - Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz | ||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | ||||||
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11.03.2015 - Kreistag des Landkreises Peine | ||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | ||||||
a) die Gründung einer gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“. Der Sitz der Agentur ist Hildesheim und ein weiterer Standort Peine. Das Einzugsgebiet umfasst die Landkreise Hildesheim und Peine. b) Die „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ nimmt ihre Arbeit unverzüglich, jedoch spätestens zum 01.07.2015 auf. c) Die Gründungsgesellschafter setzen sich aus je einem/r Vertreter/in zusammen: Landkreis Peine Landkreis Hildesheim Stadt Hildesheim Die Verwaltung wird beauftragt, die „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbh“ mit dem kombinierten Förderverein aufzubauen. Der Förderverein soll zu einem späteren Zeitpunkt als Gesellschafter aufgenommen werden. d) Die gemeinnützige „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbh“ bietet allen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden aus den Landkreisen Hildesheim und Peine sowie den bereits tätigen Organisationen, die Zusammenarbeit mit der Klimaschutzagentur an e) Für die Grundfinanzierung der gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ stellen die Landkreise Hildesheim und Peine jeweils 100.000,00 EUR pro Jahr zur Verfügung. Das Stammkapital wird aus Haushaltsmitteln finanziert. f) Der Landkreis Hildesheim stellt der gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ mittelfristig 1,5 Personalstellen, die erforderliche Sachausstattung sowie bis auf weiteres die Geschäftsräume in Hildesheim zur Verfügung. Der Landkreis Peine stellt für den Standort Hildesheim 1,5 Personalstellen, für den Standort Peine 0,5 Stellen sowie die erforderliche Sachausstattung und Räumlichkeiten in Peine zur Verfügung. g) Die gemeinnützige „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ berichtet über ihre Arbeit regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen und wird einmal jährlich einen Jahresbericht vorlegen.
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Ö 15 | Beitritt des Landkreises Hameln-Pyrmont zur gemeinsamen kommunalen Anstalt "Hannoversche Informationstechnologien AöR" (HannIT) | 2015/025 | ||||
Ö 16 | Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen a) Spende von dem Verein der Freunde des Gymnasiums am Silberkamp e.V. (2013) b) Spende von dem Verein der Freunde des Gymnasiums am Silberkamp e.V. (2014) c) Spende von der Erich Mundstock Stiftung d) Spende von der Kreissparkasse Peine | 2015/028 | ||||
Ö 17 | Resolution zum Erhalt der Förderschulen in Niedersachsen | 2015/034 | ||||
Ö 18 | Prüfung der Jahresrechnung des Niedersächsischen Landkreistages | 2015/035 | ||||
Ö 19 | Bericht des Landrates | |||||
Ö 20 | Anfragen und Anregungen | |||||
N 1 | (nichtöffentlich) | |||||
N 2 | (nichtöffentlich) | |||||