Vorlage - 2015/037
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Es erfolgen folgende Neubesetzungen bzw. Abberufungen aus den Ausschüssen:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
______________________, SPD/Grüne, wird abberufen.
______________________ wird dieser Sitz nach Losentscheid zugewiesen.
______________________ nimmt ein Grundmandat nach Losentscheid wahr.
Holger Willies wird als Bürgervertreter der Fraktion PB/Baum berufen.
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
______________________, SPD/Grüne, wird abberufen.
______________________ wird dieser Sitz nach Losentscheid zugewiesen.
______________________ nimmt ein Grundmandat nach Losentscheid wahr.
Norbert Müller wird als Bürgervertreter der Fraktion PB/Baum berufen.
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
______________________, SPD/Grüne, wird abberufen.
______________________ wird dieser Sitz nach Losentscheid zugewiesen.
______________________ nimmt ein Grundmandat nach Losentscheid wahr.
Peter Patt wird als Bürgervertreter der Fraktion PB/Baum berufen.
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
______________________, SPD/Grüne, wird abberufen.
______________________ wird dieser Sitz nach Losentscheid zugewiesen.
______________________ nimmt ein Grundmandat nach Losentscheid wahr.
Marc Weidlich wird als Bürgervertreter der Fraktion PB/Baum berufen.
Ausschuss für Gleichsstellung, Arbeit und Soziales
______________________, SPD/Grüne, wird abberufen.
______________________ wird dieser Sitz nach Losentscheid zugewiesen.
______________________ nimmt ein Grundmandat nach Losentscheid wahr.
Heinrich Walkling wird als Bürgervertreter der Fraktion PB/Baum berufen.
Jugendhilfeausschuss
______________________ und ____________________ als Vertreter, beide SPD/Grüne werden abberufen.
______________________ und ____________________ als Vertreter, ________________, wird dieser Sitz nach Losentscheid zugewiesen.
______________________ und ____________________ als Vertreter, ________________, nehmen nach Losentscheid ein Grundmandat wahr.
Die Neuberechnung der Mandatsverteilungen nach § 71 V NkomVG ergeben aufgrund der Fraktionsbildung PB/Baum Änderungen, die vom Kreistag nach § 71 V NkomVG zu beschließen sind.