Auszug - Prüfung der Jahresrechnung des Niedersächsischen Landkreistages
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Wortprotokoll Beschluss |
Der Kreistag beschließt einstimmig:
a) Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Peine übernimmt entsprech-
end § 155 Abs. 2 NKomVG für den NLT die Prüfung der Rechnungs- und
Kassengeschäfte sowie die Vergabeprüfung.
b) Für die in Rechnung zu stellenden Kosten der Prüfung wird die „Satzung des
Landkreises Peine über die Erhebung von Gebühren für Tätigkeit seines
Rechnungsprüfungsamtes“ in der jeweils gültigen Fassung angewendet.