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Vorlage - 2015/031  

Betreff: Sitz der 'Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine' im Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales (AGAS)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
11.03.2015 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Frau Dorit Lonnemann wird als Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales (AGAS) berufen.

 

 

 


 

Die ‚Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine’ (KAG) hat mit Antrag vom 18. Okt. 2006 einen Sitz mit beratender Stimme im Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales (AFAS), inzwischen umbenannt in Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales (AGAS), beantragt, um als Interessenvertreterin der sozialen Verbände und Einrichtungen im Landkreis Peine der Politik und der Verwaltung bei der Bewältigung der sozialen Herausforderungen beratend zur Seite zu stehen und die Sozialkompetenz der KAG einzubringen. Der Sitz soll von der/dem jeweils amtierenden Vorsitzenden der KAG wahrgenommen werden. Der Vorsitz rotiert alle zwei Jahre.

 

Nachdem der Kreistag die grundsätzliche Entscheidung zunächst vertagt hatte, hat er dem Antrag der KAG in seiner Sitzung vom 13. Dez. 2006 mehrheitlich zugestimmt. Zuletzt wurde Frau Horrmann-Brandt vom Paritätischen Peine als amtierende Vorsitzende der KAG vom Kreistag in dessen Sitzung vom 14. März 2013 in den AGAS berufen.

 

Mit E-Mail vom 25. Feb. 2015 hat die KAG mitgeteilt, dass der Vorsitz am 01. März 2015 von Frau Horrmann-Brandt auf Frau Lonnemann vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und damit auf Grund des o.g. Grundsatzbeschlusses des Kreistages der Sitz mit beratender Stimme im AGAS auf Frau Lonnemann übergehen werde. Gemäß § 23 Abs. 7 der ‚Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Peine’ beruft der Kreistag die Bürgervertreter/innen u.a. in den Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales.

 

 

Kosten:

 

Durch den Beschluss entstehen Kosten in Form von Sitzungsgeldern, die im Haushalt veranschlagt sind.

 

 

Gender Check:

 

Die Regelungen für die Wahl der/des Vorsitzenden sowie die Durchführung der Wahl obliegen in diesem Falle der KAG. Die Auswahlkriterien entziehen sich daher einem Gender Check durch die Kreisverwaltung.