Die Umstellung der Unterhaltsreinigung von Eigen- auf Fremdreinigung wird fortgesetzt, sofern die Umstellung sozialverträglich erfolgt und die Fremdreinigung kostengünstiger ist.
In die Ausschreibung für die Vergabe der Unterhaltsreinigung sind die Reglementierungen als Voraussetzungen für die Vergabe an den/die Auftragnehmer aufzunehmen, die in der KT/KT-Vorlage auf Seite 3 und im 1. Abschnitt auf Seite 4 einzeln aufgeführt sind. Eine Qualitätskontrolle ist in der Ausschreibung festzuschreiben.
Die Verwaltung wird gebeten und aufgefordert, ein geeignetes Instrument vorzulegen, mit dem nach der Vergabe der Reinigungsleistungen eine effektive Kontrolle zur Einhaltung der Vergabe-Voraussetzungen und Reglementierungen ermöglicht wird. Über die Ergebnisse dieser Kontrollen ist im Kreisausschuss mindestens einmal jährlich zu berichten.
Nach Zustimmung zu der ergänzten Beschlussvorlage durch den Kreistag in seiner Sitzung am 02.07.2014 findet der Beschluss auch uneingeschränkte Anwendung auf die Reinigungs-Objekte, bei denen Fremdreinigung stattfindet.