Auszug - Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
|
Wortprotokoll Beschluss |
Der Kreistag beschließt einstimmig:
Der Kreistag beschließt die Neufassung der Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) mit der Maßgabe, dass unter der Nr. 1 der Satzung noch ein ergänzender Erläuterungstext aufgeführt wird. Dieser lautet wie folgt: (Bsp. 60,00 €/4 = 15 € je Viertelstunden x 2 (für 2 x 15 Minuten) = 30 € für eine halbe Stunden) Hinweis: Jede angebrochene Viertelstunde wird berechnet.
Der Kreistag beschließt die Neufassung der Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung). Mit der Maßgabe, dass unter der Nr. 1 der Satzung noch ein ergänzender Erläuterungstext aufgeführt wird. Dieser lautet wie folgt: (Bsp. 60,00 €/4 = 15 € je Viertelstunden x 2 (für 2 x 15 Minuten) = 30 € für eine halbe Stunden) Hinweis: Jede angebrochene Viertelstunde wird berechnet.