Vorlage - 2014/081
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Der Kreistag beschließt über die ab dem 01.07.2014 zu erhebenden Entgelte für Leistungen des Rettungsdienstes im Bereich des Landkreises Peine
Nach § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten decken.
Für das Betriebsjahr 2014 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 5.674.311,00 € mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung der ab dem 01.07.2014 zugrunde zu legenden Entgelte erhöhen sich diese Gesamtkosten um 1.031.358,00 € als Resultat der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern. Hierbei handelt es sich um 2/3 der Unterdeckung aus dem Jahr 2013, 1/3 (515.678 €) wird im Budget 2015 berücksichtigt.
Demnach ergibt sich als Entgeltberechnungsgrundlage ein Betrag in Höhe von 6.705.669,00 €, aus dem sich unter Berücksichtigung der aktuellen Fahrzeugvorhaltungsstunden nach dem gültigen Rettungsdienstbedarfsplan und unter Berücksichtigung der prognostizierten Einsatzzahlen des Jahres 2014 die vereinbarten Entgelte errechnen lassen (Anlage 1).
Die Entgelte ab dem 01.07.2014 werden danach wie folgt angepasst:
Leistungsart | Einsatzzahlen | Entgelte in € | Abweichung in € | ||
IST 2013 | Hochrechnung 2014 | seit | ab |
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Krankentransport | 7.365 | 7.900 | 175,00 | 165,00 | -10,00 |
Kilometerpauschale* |
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| 2,50 | 2,50 | +/- 0 |
Notfallrettung | 10.361 | 10.700 | 380,00 | 391,00 | +11,00 |
Notarzteinsatz | 2.181 | 2.200 | 344,00 | 418,00 | +74,00 |
Fehleinsätze (nachrichtl.) | 1.802 | ||||
* die km-Pauschale wird ab dem 21. km erhoben
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beschreibung (199 KB) |