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Vorlage - 2014/066  

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
27.05.2014 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
02.07.2014 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anl. 1 zu Vorlage 66 - Satzung  
Anl. 2 zu Vorlage 66 - Satzung  
Anl. 3 zu Vorlage 66 - Satzung  

Die Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) vom 13.06.2012 und zur Aufhebung des Kostenbeitragstarifs zur Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) vom 19.09.2012 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.


Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.09.2012 den Kostentarif zur Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) beschlossen und dabei festgelegt, dass die Kostenbeiträge für die Kindertagespflege automatisch an die jeweils gültigen Krippengebühren angepasst werden.

 

Inzwischen hat es in den meisten Gemeinden Veränderungen in der Höhe der Krippengebühren oder Veränderungen des Umfangs der Angebote gegeben, sodass eine Anpassung der Kostenbeiträge für die Kindertagespflege zum neuen Kindergartenjahr geboten ist.

 

Unter Berücksichtigung der bis zum 15.04.2014 veröffentlichten Gebührensatzungen der Gemeinden ergeben sich folgende Kostenbeiträge für die Kindertagespflege:

 

 

 

 

Gemeinde

 

Kostenbeitrag pro Betreuungsstunde

 

 

bis 31.07.2014

 

ab 01.08.2014

Gemeinde Edemissen

1,67 €

1,48 €

Gemeinde Hohenhameln

1,20 €

1,21 €

Gemeinde Ilsede

1,29 €

1,29 €

Gemeinde Lahstedt

1,35 €

1,47 €

Gemeinde Lengede

0,68 €

0,64 €

Stadt Peine

1,37 €

1,33 €

Gemeinde Vechelde

1,12 €

1,20 €

Gemeinde Wendeburg

1,34 €

1,46 €

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Erläuterungen zu den Veränderungen:

 

Insgesamt gilt, dass Gebührenerhöhungen, die sich bereits in der Planung zum 01.08.2014 befinden, noch nicht berücksichtigt werden konnten, denn nur Rechtsnormen, die bis zum Stichtag 15.04.2014 Rechtswirksamkeit erlangt haben, können in die Berechnungen einfließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinde Edemissen

Eine Gebührenveränderung hat in den Krippen der Gemeinde Edemissen seit der letzten Berechnung nicht stattgefunden.

Allerdings ist das bei der ursprünglichen Berechnung berücksichtigte kostenaufwendige Angebot einer möglichen Nachbetreuung in den Krippen der Gemeinde nicht mehr vorgesehen. Der Kostenbeitrag verringert sich entsprechend.

 

 

Gemeinde Hohenhameln

Eine Gebührenveränderung hat in den Krippen der Gemeinde Hohenhameln seit der letzten Berechnung nicht stattgefunden.

Durch eine Korrektur der zu berücksichtigenden Betreuungszeiten aufgrund einer versehentlichen Doppelerfassung ergibt sich ein geringfügig höherer Aufwand pro Betreuungsstunde.

 

 

Gemeinde Ilsede

Eine Gebührenveränderung hat in den Krippen der Gemeinde Ilsede seit der letzten Berechnung bis zum Stichtag nicht stattgefunden.

 

 

Gemeinde Lahstedt

Die Krippengebühren wurden zum 01.08.2013 erhöht.

Dadurch ergibt sich ein höherer Aufwand je Betreuungsstunde.

 

 

Gemeinde Lengede

Eine Gebührenveränderung hat in den Krippen der Gemeinde Lengede seit der letzten Berechnung nicht stattgefunden.

Die ursprünglich berücksichtigte reine Nachmittagsbetreuung wurde allerdings aus der Berechnung herausgenommen, da dieses Angebot nicht mehr vorgehalten wird. Dadurch verringert sich der Kostenbeitrag geringfügig.

 

 

Stadt Peine

Eine Gebührenveränderung hat in den Krippen der Stadt Peine seit der letzten Berechnung nicht stattgefunden.

Alle Krippenangebote im Stadtgebiet orientieren sich an der von der Stadt Peine erlassenen Gebührensatzung. Eine entsprechende Korrektur bei einer Krippe hat dazu geführt, dass sich der Kostenbeitrag für die Kindertagespflege verringert.

 

 

Gemeinde Vechelde

Zum 01.08.2013 hat es in der Gemeinde Vechelde eine Gebührenerhöhung gegeben, die sich auf die Höhe des Kostenbeitrages auswirkt.

 

 

Gemeinde Wendeburg

Zum 01.02.2013 hat es in der Gemeinde Wendeburg eine Gebührenerhöhung gegeben, die sich auf die Höhe des Kostenbeitrages auswirkt.

 

 

 

Allgemeine Erläuterungen

 

Aus Praktibilitäts- und Verwaltungsvereinfachungsgründen sind die neuen Kostenbeiträge für die Kindertagespflege, die 2012 noch in einer separaten Rechtsnorm geregelt worden sind, nun mit den allgemeinen Regelungen in einer gemeinsamen Satzung vereint.

 

Dafür wird § 9 Abs. 3 der Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) vom 13.06.2012 in der als Anlage 1 vorliegenden Änderungssatzung um die Kostenbeiträge ergänzt und der Wortlaut zur Klarstellung des tatsächlichen Beitragserhebungsverfahrens angepasst. Zudem wird erstmals die Fälligkeit der monatlich zu erhebenden Beiträge (15. eines jeden Monats) bestimmt.

 

Der Wortlaut des § 9 Abs. 3 und des § 12 Abs. 2 der Satzung bisheriger Fassung ist zum Vergleich als Anlage 2 beigefügt.

 

Mit der Aufnahme der Kostenbeiträge in die Änderungssatzung ist der bisherige separate Kostenbeitragstarif vom 19.09.2012 (Anlage 3) entbehrlich geworden und wird folgerichtig zum 31.07.2014 aufgehoben.

 

Die Änderungssatzung mit dem neuen Kostenbeitragstarif tritt zu Beginn des neuen Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.

 

 

 

 

Gender Check:

 

Eine Auswertung der Anzahl der Kinder, die in der Zeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 in der Kindertagespflege betreut worden sind, hat ergeben, dass die Förderung der Kindertagespflege Mädchen und Jungen zu jeweils nahezu gleichem Anteil (50 %) erreicht hat.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anl. 1 zu Vorlage 66 - Satzung (201 KB)      
Anlage 2 2 Anl. 2 zu Vorlage 66 - Satzung (101 KB)      
Anlage 3 3 Anl. 3 zu Vorlage 66 - Satzung (66 KB)