Vorlage - 2014/082
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Der Antrag der Fraktion FDP und Piraten auf Entsendung eines nicht stimmberechtigten Mitglieds in den Aufsichtsrat der BBg wird abgelehnt.
Mit Beschluss des Kreistages vom 04.12.13 (Vorlage 185/2013) wurden die Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt.
Ergänzend zu diesem Beschluss hatte die Fraktion FDP und Piraten per Mail vom 03.12.13 eine Änderung dahingehend beantragt, dass ein nicht stimmberechtigtes Mitglied der Fraktion einen Sitz im Aufsichtsrat erhält.
In § 12 Abs. 1a des Gesellschaftervertrages ist ein zusätzlicher nicht stimmberechtigter Sitz lediglich für eine Vertreterin/einen Vertreter der Gesellschaft vorgesehen. Der Vertreter bzw. die Vertreterin wird von den Beschäftigten gewählt und durch die Gesellschafterversammlung berufen.
Da sich im Gesellschaftervertrag keine Regelung findet, die vorsieht, ein zusätzliches, nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden, ist diese Option ausgeschlossen.
Eine Analogie zur Besetzung der Ausschüsse nach dem NKomVG herzustellen, in dem die beantragte Möglichkeit geregelt ist, ein zusätzliches, aber nicht stimmberechtigtes Mitglied in einen Ausschuss zu entsenden, verbietet sich, da es sich bei den Regelungen des Gesellschaftervertrages um Privatrecht handelt.
Anlagen: | |||||
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1 | Anlage zur Vorlage 82/2014 - Antrag der Fraktion FDP und Piraten vom 03.12.2013 (262 KB) |